Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Am Großen Bruch genehmigt zur Vorfinanzierung einer Investition die Bereitstellung zeitweilig freier Mittel des Geschäftsgirokontos für den Schützenverein Hamersleben 1819 e. V gemäß Haushaltsplan 2020 in Verbindung mit dem Vertrag (Anlage). Für die bereitgestellten Mittel werden durch den Schützenverein Hamersleben 1819 e. V. keine Zinsen gezahlt, da der Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt. Dazu ist der beiliegende Vertrag unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Gemeinderates am 20.07.2020 auf Basis des Zuwendungsbescheides vom 13.07.2020 geschlossen worden. Dieser wird hiermit aufgehoben.

 

 


Begründung:

Die Errichtung einer den Vorschriften entsprechenden Sanitäranlage nebst barrierefreien Zugang erfordert durch den Verein eine nicht allein lösbare Aufgabe im Rahmen der Vorfinanzierung. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 14.000 €. Nach der Errichtung der Anlage erhält der Verein 90 %- der zuwendungsfähigen Kosten, als Fördermittel aus den LEADER/RELE – Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt, auf Erstattungsbasis (Zuwendungsbescheid vom 13.07.2020). Nach der Abrechnung und dem Erhalt der Fördermittel und Eigenmittel werden die Gesamtkosten des Darlehns bis zum 29.12.2020 der Gemeinde Am Großen Bruch erstattet.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2020

16.000 € erfolgt

Gefertigt

VbG-Bürgermeister

Bürgermeister

 

 

T. Thamm

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff

 

 


Anlagen:

Kreditvertrag v. 20.07.20