Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Gröningen beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporthalle Gröningen.
Begründung:
Mit der Errichtung der neuen Sporthalle wurde einige Zeit später die Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten der Halle festgelegt. Bei den jährlichen Abrechnungen kam es immer wieder zu Unstimmigkeiten. Viele Dinge waren nicht richtig geklärt. Deswegen ist es wichtig, die Abrechnung in einer Satzung festzuhalten. Damit wissen alle Nutzungsberechtigten (Vereine wie auch Dritte), welche Gebühren von Ihnen zu entrichten sind.
Die Gebühren wurden aufgrund einer Kalkulation festgelegt. Dazu wurden alle Kosten, die für die Bereitstellung der Sporthalle entstehen, zusammengerechnet. Weiterhin wurden die tatsächlichen Nutzungsstunden der letzten 3 Jahre ermittelt und daraus ein Stundensatz hergeleitet.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Frau Schliebener |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Gebührensatzung