Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Billigung des Entwurfes des Bebauungsplans „Hederslebener Weg“ in Gröningen (Stand: Juli 2020), die Auslegung des Entwurfs, die Beteiligung der Behörden und Träger Öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und i.V.m. § 3 PlanSiG. Die Satzung wird im Verfahren nach § 34 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr.1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.
Begründung:
Mit der
vorliegenden Planung wird das Plangebiet einschließlich des Garagenkomplexes
überplant. Eine Nachverdichtung der Ortslage in diesem Bereich ist
städtebaulich sinnvoll, jedoch aufgrund des derzeitig fehlenden Planungsrechtes
nicht möglich. Das Vorhaben dient der Innenentwicklung. Eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist nicht erforderlich.
Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. Die Umweltbelange sind,
auch ohne separate Umweltprüfung, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu
bearbeiten und in der Abwägung sachgerecht zu berücksichtigen. Für die
förmliche Weiterführung des mit Aufstellungsbeschluss eingeleiteten
Bauleitplanverfahrens ist nunmehr der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den
2. Entwurf zu fassen. Der geänderte Planentwurf wird den Behörden und Trägern
Öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zur Beteiligung am Verfahren zur
Kenntnis gegeben.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
X |
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2021 |
4.000 (s.
Beschluss Nr. 055/09/2020) |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Anlage 1: Begründung_2. Entwurf_Hederslebener Weg
Anlage 2: Planteil_2. Entwurf_Hederslebener Weg