Hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 sowie Abs. 5 und 6 Baugesetzbuch beschließt der Stadtrat Gröningen die Satzung der Stadt Gröningen über die Abgrenzung der im Zusammenhang bebauten Ortslage und die Einbeziehung der Flurstücke 163 und 164, Flur 22, Gemarkung Gröningen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Kloster Gröningen - Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung "Birkensiedlung" bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung der Stadt Gröningen über die Abgrenzung der im Zusammenhang bebauten Ortslage und die Einbeziehung der Flurstücke 163 und 164, Flur 22, Gemarkung Gröningen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Kloster Gröningen - Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung "Birkensiedlung" durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Begründung:
Mit dem Satzungsbeschluss wird das Verfahren beendet. Im Anschluss muss die Bauleitplanung ausgefertigt und bekanntgemacht werden. Mit dem Datum der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
X |
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2020 |
5000,00 |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Anlage 1: Textteil der Satzung Birkensiedlung Gröningen
Anlage 2: Planteil der Satzung Birkensiedlung Gröningen