Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beschließt, dass an Stelle der Grünflächen in der Angerstraße und im Neuen Weg in Krottorf PKW-Stellflächen geschaffen werden sollen. Dies soll
a) durch die Stadt
oder
b) durch die Anlieger auf Antrag
erfolgen.
oder
c) Im Neuen Weg wird durch das Austellen eines entsprechenden Verkehrszeichens das Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt. In der Angerstraße sollen keine zusätzlichen Parkflächen angelegt werden. (Empfehlung des Hauptausschusses)
3. Der Stadtrat stimmt dem Antrag von Herrn Rother zur Beseitigung der Grünfläche auf der Rückseite des Grundstückes „Zur Breiten Str. 49“ in Krottorf zu. Die Kosten für die Beseitigung der Grünfläche sowie die Befestigung der Fläche für die zukünftige Nutzung im öffentlichen Straßenbereich trägt
a) die Stadt (Empfehlung des Hauptausschusses)
oder
b) der Antragsteller.
Begründung:
zu 1.
Auf Grund mehrerer Anträge besteht in Krottorf in der Angerstraße und im Neuen Weg ein Bedarf an Parkflächen.
Es gibt die folgenden Möglichkeit, die Stellflächen schaffen.
a) Wenn die Gemeinde die Stellflächen baut, sind entsprechende Haushaltsmittel in den Haushalt 2021 einzuplanen. Von Vorteil wäre, dass die Stellflächen öffentlich bleiben und einheitlich hergestellt werden.
b) Sollte die Entscheidung getroffen werden, dass die Anlieger die Stellflächen auf eigene Kosten herstellen sollen, müsste die Nutzung über eine Nutzungsvereinbarung geregelt werden. Ein großer Nachteil wäre, dass die Stellplätze in unterschiedlicher Weise hergestellt werden würden. Weiterhin würden die Stellplätze bei Aufgabe oder Wegzug des Nutzers an die Stadt fallen und diese müsste die Flächen dann unterhalten oder ggf. zurückbauen.
c) Aufstellung eines entsprechenden Verkehrszeichens, dass das Parken auf dem Seitenstreifen im Neuen Weg erlaubt. In der Angerstraße sollen dann keine zusätzlichen Parkflächen angelegt werden. Für diese Variante hat sich der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 14.09.2020 ausgesprochen.
zu 2.
Herr Rother, Zur Breiten Straße 49, Krottorf, hat die Beseitigung der Grünfläche auf der Rückseite seines Grundstückes (Witwenstr.) sowie die Befestigung mit Betonsteinpflaster beantragt. Diese ist derzeit ungepflegt und behindert den Bau einer Grundstücksmauer. Da es sich um die einzige Grünfläche in der Witwenstraße handelt und diese auch nicht sehr groß ist, spricht nichts gegen die Beseitigung und Befestigung. An den anderen Grundstücken in der Witwenstraße reicht die Pflasterfläche der Straße bis an die Grundstücke. Die Kosten für die Umgestaltung sollte die Stadt Gröningen tragen, da unbekannt ist, wer die Grünfläche geschaffen hat und um eine fachgerechte Befestigung der Fläche inkl. Unterbau zu gewährleisten (öffentlicher Straßenbereich,).
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2020 den Rückbau und die Wiederherstellung der Fläche durch die Stadt empfohlen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
X |
2021 |
16.300,- € |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Herr Kammrath |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
1. Kartenauszug Bsp. Neuer Weg und Angerstraße
2. Bild Grünfläche Witwenstraße Krottorf (Rückseite Zur Breiten Str. 49)