Betreff
Grundhafter Ausbau der L 104 im Bereich der Gemeinde Ausleben - Abschnittsbildungen
Vorlage
AUS/038/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Bildung folgender Abschnitte gemäß § 3 Abs. 2 Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Ausleben für die Aufwandsermittlung und Veranlagung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Nebenanlagen OD L104:

Abschnitt 1: Thälmannstraße – beginnend ab Ortseingang Ottleben und endend am Abzweig Beckendorfer Straße (Lageplan 1)

Abschnitt 2: Straße der Einheit – beginnend ab Abzweig Nussstraße bis Drei Eichen (Lageplan 2)

 


Begründung:

 

Nach den neuesten Erkenntnissen wird das Land Sachsen-Anhalt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rückwirkend zum 01.01.2020 abschaffen. Das bedeutet, dass für Maßnahmen, die bis zum 31.12.2019 nicht abgeschlossen sind, keine Beiträge mehr erhoben werden dürfen bzw. erhobene Vorausleistungen zurückgezahlt werden müssen. Die dadurch entstehenden Beitragsausfälle sollen vom Land Sachsen-Anhalt erstattet werden, jedoch nur für solche Maßnahmen, die bis zum 31.12.2020 bauseitig und rechnungsmäßig abgeschlossen sind und damit die sachliche Beitragspflicht entstanden ist. Für die über diesen Zeitpunkt hinaus fertiggestellten Maßnahmen soll eine Pauschale gezahlt werden.    

 

Die Gemeinde Ausleben führt seit 2014 den Ausbau der Nebenanlagen der Ortsdurchfahrt L 104 in mehreren Bauabschnitten als Gemeinschaftsaufgabe mit der Landesstraßenbaubehörde und dem TAV Börde durch.

Die selbständige Anlage beginnt ab Ortseingang Ottleben und endet am Kreuzungsbereich Drei Eichen. Da die Anlage bis zum 31.12.2020 nicht komplett fertig gestellt sein wird, sollten Abschnittsbildungen für die bereits fertiggestellten Bauabschnitte vorgenommen werden.  Nach § 3 Abs. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Ausleben in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) kann der beitragsfähige Aufwand auch für selbständig nutzbare Abschnitte der Einrichtung ermittelt werden. Über die Abschnittsbildung entscheidet im Einzelfall der Gemeinderat durch Beschluss. Als Abgrenzungskriterien für selbständige Abschnitte ist durch Rechtsprechung als geeignet angesehen worden, z.B.:

-          einmündende Straßen,

-          im Straßenverlauf liegende Plätze oder

-          rechtliche Kriterien, z.B. Grenzen von B-Plan-Gebieten, Abgrenzung Innen- und Außenbereich.

Die Abschnittsbildung ist ein Vorfinanzierungsinstrument der Gemeinde und hat den Vorteil, die Beitragsveranlagung zeitnah durchzuführen. Damit können gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt zumindest die Beitragsausfälle in den gebildeten Abschnitten geltend gemacht werden.

 

Die zu bildenden Abschnitte sind in den beiliegenden Karten dargestellt.

 

Der Bereich zwischen den Abschnitten 1 und 2 wird erst im nächsten Jahr fertiggestellt.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 

 


Anlagen:

Karte 1 – Abschnitt 1

Karte 2 – Abschnitt 2