Betreff
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost Nr. 1" Gröningen
Vorlage
GRÖ/097/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des „Bebauungsplan Ost Nr. 1“ in Gröningen. Ziel ist die umfangreiche Überprüfung und Änderung des B-Planes.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Begründung:

 

Verstärkt kamen in den letzten Jahren immer wieder Anfragen zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gewerbegebiet. In der Rundverfügung des Landesverwaltungsamtes vom 14.02.2011 wird festgestellt, dass diese Anlagen in einen Gewerbegebiet passen, wenn sie nach immissionsschutztechnischer Bewertung ein nicht störendes Gewerbe sind und nachweisbar ist, dass trotz ständigen Bemühens kein Gewebe angesiedelt werden konnte. Nach Rücksprache im Landkreis Börde wurde mitgeteilt, dass Freiflächenanlagen im Gewerbegebiet genehmigungsfähig sind. Derzeit liegt wieder ein Bauantrag vor.

 

Der Stadtrat hat mehrfach bekundet, dass er Freiflächenanlagen nicht im Gewerbegebiet ansiedeln möchte, da damit das politisch gewollte Ziel, nämlich  die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, nicht in ihrem Sinne erfolgt.

Deshalb muss durch ein geeignetes Instrument dafür gesorgt werden, dass die Freiflächenphotovoltaikanlagen auf andere Bauplätze, aber nicht im Gewerbegebiet, angesiedelt werden können. Das geeignete Instrument ist der Erlass einer Veränderungssperre.

 

Bevor die Veränderungssperre als Satzung beschlossen werden kann, muss aber der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Planes „Gewerbegebiet Ost Nr. 1“ in Gröningen gefasst werden. Mit diesem Beschluss werden folgende Punkte untersucht und auf den Prüfstand gestellt:

-       Überprüfung der Grundzüge des B-Plan-Gebietes

-       Überprüfung der Festsetzungen des B-Plan-Gebietes

-       Überprüfung der Flächenausweisungen im B-Plan-Gebiet

-       Untersuchung von Vorhalteflächen. Derzeit gibt es in Gröningen nur ein Gewerbegebiet. In dem Zusammenhang sollte auch über die Fläche nördlich des Gewerbegebietes vom ALDI an ostwärts nachgedacht werden.

 

Alle bis dahin erteilten Genehmigungen für die Investoren behalten ihre Gültigkeit.

 

Der Aufstellungsbeschluss leitet das Bauleitverfahren zur 1. Änderung des B-Planes „Gewerbegebiet Ost Nr. 1“ in Gröningen ein. Zur Durchführung der Bauleitplanung muss ein Planungsbüro gebunden werden. Hierfür ist eine Ausschreibung durchzuführen.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2021/22

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde –

bürgermeister

Bürgermeister

 

Kerstin Bergner

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Lageplan