Betreff
Annahme von Spenden
Vorlage
GRÖ/090/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gröningen beschließt die Annahme folgender Spenden:

200,00 € von Olaf Kühn für den Gröninger Carnevalsverein e.V.

200,00 € von Olaf Kühn für den Sportverein Eintracht e.V. 1919 Gröningen

250,00 € von Agrar GmbH für die Seniorenweihnachtsfeier 2019

250,00 € von NET-TEC für den Sportverein Eintracht e.V. 1919 Gröningen

250,00 € von NET-TEC für den Gröninger Carnevalsverein e.V..

 


Begründung:

Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 100,- €  einen Beschluss des Stadtrates Gröningen. In der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Gröningen ist geregelt, dass ein Beschluss des Stadtrates ab einer Spende von über 5000,-  € notwendig ist. Für Beträge ab 100,- € bis zu 5000,- € genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Maria Behrens

 

 

Fabian Stankewitz

 

Ernst Brunner