Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gröningen
beschließt die Annahme einer Sachspende in Höhe von 491,- € für die
Gastronomische Versorgung zur Eröffnung des Bodespielplatzes am 29.09.2019.
Sponsor der Sachspende ist Herr Ernst Brunner.
Begründung:
Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 100,- € einen Beschluss des Stadtrates Gröningen. In der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Gröningen ist geregelt, dass ein Beschluss des Stadtrates ab einer Spende von über 5000,- € notwendig ist. Für Beträge ab 100,- € bis zu 5000,- € genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
1. Stellv. Bürgermeister |
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Maria Behrens |
Fabian Stankewitz |
Wolfgang Ihsecke |