Betreff
Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung "Fabrikstraße" Gemarkung Großalsleben Hier: Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
GRÖ/088/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt den Entwurf und Begründung  der Satzung über die Abgrenzung der im Zusammenhang bebauten Ortslage und der Einbeziehung der Flurstücke 80, 81, 83 und 84; Flur 2, Gemarkung Großalsleben in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Großalsleben gemäß §§ 34 Abs. 4 Nr.1 sowie Abs. 5 und 6 BauGB i.V.m. §9 Abs.1 und 6 BauGB sowie §13 Abs.2 Nr.2 und 3 BauGB und § 10 Abs. 3 BauGB.

Der gebilligte Entwurf  und die Begründung sind nach §3 Abs. 2 BauGB  ortsüblich zu veröffentlichen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen. 

Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

 


Begründung:

Mit Stadtratsbeschluss vom 08.06.2020 wurde für die o.g. Satzung der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Aufstellung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung von bis zu fünf Einfamilienhäusern schaffen. Die Fläche befindet sich im Außenbereich gemäß

§ 35 BauGB. Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der Nutzung ist daher die Aufstellung einer verbindlichen Bauleitplanung erforderlich. Mit der vorliegenden Planung wird diese Fläche überplant. Eine Nachverdichtung der Ortslage in diesem Bereich ist städtebaulich sinnvoll, jedoch aufgrund des derzeitig fehlenden Planungsrechtes nicht möglich. Das Vorhaben dient der Innenentwicklung. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach

§ 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. Die Umweltbelange sind, auch ohne separate Umweltprüfung, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu bearbeiten und in der Abwägung sachgerecht zu berücksichtigen. Für die förmliche Weiterführung des mit Aufstellungsbeschluss eingeleiteten Bauleitplanverfahrens ist nunmehr der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 


 

 

 

 

 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2020

9.500

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

Kerstin Bergner

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Entwurf_Planteil

Anlage 2: Entwurf_Textteil