Betreff
Überplanmäßige Ausgabe zur Erbringung von Leistungen im Bauleitverfahren
Vorlage
GRÖ/085/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Aufwendung für das Produktsachkonto 511000-51110-543150 (Bauleitplanung) i.H.v. 41.700 € Gesamtmittelbedarf. Die Mittel werden im Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 400 € und für das Haushaltsjahr 2021 i.H. v. 28.800 € beschlossen. Die Deckung erfolgt im HHJ 2020 aus dem PSK 51100.51100.543150 - Allgemeinde Aufgaben der Bauverwaltung. Die Sicherstellung der Finanzierung der vorgenannten  Maßnahmen in 2021 erfolgt über die Mitteleinstellung im Haushaltsplan 2021 und ist unkürzbarer Bestandteil des Haushaltsplanes 2021.

Der Stadtrat erklärt das Produktsachkonto 511000-51110-543150 nach

§ 19 Abs.1 Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 für übertragbar.

 


Begründung:

Die Regionale Planungsgemeinschaft hat die Stadt Gröningen im Regionalen Entwicklungsplan als Grundzentrum ausgewiesen. Zu einem Grundzentrum gehören Kriterien wie die Ausstattung mit einer Vielfalt an zentralen Einrichtungen, die verkehrliche Erreichbarkeit des Ortes, die Tragfähigkeit des zentralen Orts und ein eindeutiger zuzurechnender Einzugsbereich. Ein Grundzentrum dient der Grundversorgung der Einwohner aus dem Umland. Zu den Kriterien gehört also auch die Bereitstellung von Bauland.

Die Verwaltung wurde durch den Stadtrat und dem Bürgermeister beauftragt, Baulandressourcen zu finden und dementsprechende Aufstellungsbeschlüsse zur Einleitung der Bauleitplanungen vorzubereiten. Die Aufgabe wurde abgeschlossen und dem Stadtrat zur Genehmigung übergeben. Gleichzeitig gestalteten sich bei einigen Planungen die Umsetzungen schwierig (z.B. Ankauf von zusätzlichem Bauland zur Abrundung der Planung), wodurch die erarbeitete Planung überarbeitet werden musste. Das verursacht Mehrkosten beim Honorarauftrag, die die Planer in Ansatz bringen. Zum anderen wurden weitere Kosten dem Produktsachkonto zugeschrieben, die sonst in anderen Produktsachkonten erfasst waren (z.B. Baugrunduntersuchungen etc.). Des Weiteren sind Bauleitplanungen hinzugekommen, die bei der Mittelanmeldung 2019 noch nicht relevant waren.

In der Anlage 1 ist ein Überblick zu den Maßnahmen, Kosten und Finanzierung dargestellt. Bei der Aufstellung des Mitteleinsatzes wurde von der Übertragbarkeit der Haushaltsmittel 2019 ausgegangen, so dass die durch den Auftrag 2019 gebunden Mittel erst in 2020 zum Einsatz kommen sollten. Diese Übertragbarkeit fehlt aber im Haushalt. Gemäß dem NKHR muss durch den Stadtrat die Übertragbarkeit erklärt werden.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2020

2021

    400€

28.400€

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister-

Bürgermeister

 

Kerstin Bergner

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Aufstellung der benötigten Mittel