Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung zum Aufstellungsbeschluss vom 07.10.2019 zum B-Plan „Hederslebener Weg“ bezüglich der Einbeziehung des Garagenkomplexes in das Plangebiet.
Das gewählte Verfahren nach §13b BauGB bleibt unberührt.
Der Beschluss ist ortüblich bekannt zu geben.
Begründung:
Mit Beschluss vom 07.10.2019, Beschluss-Nr. GRÖ/010/19-BV wurde das Plangebiet für den Aufstellungsbeschluss ohne die Fläche des Garagenkomplexes festgesetzt.
Nach dem Erwerb des Grundstücks konnte jetzt den Mietern der Garagen gekündigt werden. Die Kündigung ist erfolgt und die Garagen sind leer geräumt. Somit kann die Fläche des Komplexes in das Plangebiet aufgenommen und beplant werden.
Das bedingt aber die Änderung des Aufstellungsbeschlusses um die Aufnahme der Fläche des Garagenkomplexes in das Plangebiet.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
X |
X |
2019 2020 |
5.000 |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Anlage 1: Karte des Plangebietes nach der Erweiterung
Anlage 2: Karte des Plangebietes lt. Beschluss vom
07.10.2019