Betreff
Verwaltervertrag und Mietvertrag für Dorfgemeinschaftshäuser
Vorlage
AGB/036/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltervertrag sowie dem Mietvertrag für die Dorfgemeinschaftshäuser zu.

 


Begründung:

Mit dem Abschluss des Verwaltervertrages soll eine Regelung geschaffen werden, die die Gemeinde Am Großen Bruch sowie die Verantwortlichen für die jeweiligen Dorfgemeinschaftshäuser absichert. Bisher gab es zu dieser Thematik mündliche Absprachen, jedoch wurde nichts schriftlich dazu festgehalten. Die Gemeinde Am Großen Bruch war dankbar, Ehrenamtliche gefunden zu haben, die die jeweiligen Dorfgemeinschaftshäuser vermieten und das Geld in der Verwaltung einzahlen. Jedoch wurde nicht eindeutig geregelt, für welche Aufgaben die Ehrenamtlichen noch verantwortlich sind und welche Aufgaben bei der Gemeinde bleiben.

Mit dem Abschluss des Verwaltervertrages werden diese jeweiligen Rechte und Pflichten festgeschrieben.

 

Weiterhin wurde ein Mietvertrag erstellt, der alle neuen rechtlichen Aspekte abdeckt und Rechte und Pflichten eindeutig festlegt.

 

Die Verwalter der Dorfgemeinschaftshäuser werden als ehrenamtlich tätige von der Unfallkasse Sachsen-Anhalt angesehen. Sie sind somit im Rahmen ihrer Verwaltertätigkeit mitversichert (analog den Mitarbeitern). Eine separate namentliche Meldung aller ehrenamtlich tätigen an die Unfallkasse ist nicht notwendig.

 

Des Weiteren kann sich der Ehrenamtliche bei Problemen am Objekt oder mit den Nutzern an den Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeinde Westliche Börde wenden.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

Frau Schliebener

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff

 

 


Anlagen:

  • Verwaltervertrag
  • Mietvertrag