Betreff
Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Fabrikstraße“ Gemarkung Großalsleben, Flur 2, Teilflächen aus den Flurstücken 80 und 81
Hier: Aufstellungsbeschlus
Vorlage
GRÖ/069/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Abgrenzungs- und Einbeziehungs-satzung „Fabrikstraße“ für das Gebiet Gemarkung Großalsleben, Flur 2, Teilfläche der Flurstücke 80, 81,83 und 84  (siehe Anlage: Kartenauszug) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1und 3 sowie Abs. 5 und 6 BauGB in der derzeit geltenden Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu geben.

 


Begründung:

 

Die Stadt Gröningen beabsichtigt in der Kernstadt aber auch den Ortsteilen frei bebaubare Bauplätze vorzuhalten. So wurde nach freien Flächen gesucht. Die Fläche liegt im Außenbereich und kann somit nicht mit Wohnhäusern bebaut werden. Die Fläche ist als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Es muss der Flächennutzungsplan (F-Plan) von Großalsleben geändert werden und eine  Bauleitplanung über das Plangebiet gelegt werden. Die Änderung des F-Planes kann im Zuge einer späteren Überarbeitung des F-Planes erfolgen. 

 

Eine Möglichkeit für diese Fläche Baurecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes oder der Erlass einer Abgrenzungs- und Einbeziehungs-satzung. Zur Realisierung des geplanten Vorhabens auf der o.g. Teilfläche ist der Erlass einer Einbeziehungssatzung ausreichend, da hier ohne zu großen Planungs- und Kostenaufwand Planungsrecht geschaffen wird.  Zur Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens ist die Stadt zuständig. Aus dem Grund muss für die Planung und der Baugrunduntersuchung mit ca. 10.000 € gerechnet werden.

 

Das Verfahren zum Erlass einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung ist analog dem eines Bebauungsplanes durchzuführen. 

 

Mit der Aufstellung der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Fabrikstraße“  werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt;

-              Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich und

-               Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung von

ca. 7 Baugrundstücken.

 

Durch den Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitverfahren eingeleitet und die Grundlage für die Schaffung des Planungsrechts für das vorgenannte Flurstück gegeben.

 

Gesetzliche Grundlagen:

§§ 34 Abs. 4 Nr. 1und 3 sowie Abs. 5 und 6 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 1 und 6 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB und § 10 Abs. 3 BauGB

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

2020

10.000

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

Kerstin Bergner

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Anlage: Kartenauszug Plangebiet