Hier: Aufstellungsbeschlus
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Abgrenzungs- und Einbeziehungs-satzung „Fabrikstraße“ für das Gebiet Gemarkung Großalsleben, Flur 2, Teilfläche der Flurstücke 80, 81,83 und 84 (siehe Anlage: Kartenauszug) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1und 3 sowie Abs. 5 und 6 BauGB in der derzeit geltenden Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu geben.
Begründung:
Die Stadt Gröningen
beabsichtigt in der Kernstadt aber auch den Ortsteilen frei bebaubare Bauplätze
vorzuhalten. So wurde nach freien Flächen gesucht. Die Fläche liegt im
Außenbereich und kann somit nicht mit Wohnhäusern bebaut werden. Die Fläche ist
als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Es muss der Flächennutzungsplan
(F-Plan) von Großalsleben geändert werden und eine Bauleitplanung über das Plangebiet gelegt
werden. Die Änderung des F-Planes kann im Zuge einer späteren Überarbeitung des
F-Planes erfolgen.
Eine Möglichkeit für
diese Fläche Baurecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes
oder der Erlass einer Abgrenzungs- und Einbeziehungs-satzung. Zur Realisierung
des geplanten Vorhabens auf der o.g. Teilfläche ist der Erlass einer
Einbeziehungssatzung ausreichend, da hier ohne zu großen Planungs- und
Kostenaufwand Planungsrecht geschaffen wird.
Zur Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens ist die Stadt zuständig.
Aus dem Grund muss für die Planung und der Baugrunduntersuchung mit ca. 10.000
€ gerechnet werden.
Das Verfahren zum
Erlass einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung ist analog dem eines
Bebauungsplanes durchzuführen.
Mit der Aufstellung
der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Fabrikstraße“ werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt;
- Einbeziehung von
Außenbereichsflächen in den Innenbereich und
- Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung von
ca. 7 Baugrundstücken.
Durch den
Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitverfahren eingeleitet und die Grundlage
für die Schaffung des Planungsrechts für das vorgenannte Flurstück gegeben.
Gesetzliche
Grundlagen:
§§ 34 Abs. 4 Nr.
1und 3 sowie Abs. 5 und 6 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 1 und 6 BauGB sowie
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB und § 10 Abs. 3 BauGB
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
X |
|
2020 |
10.000 |
|
Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Anlage: Kartenauszug Plangebiet