Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Anpassung des MKFZ-Planes des Programmjahres 2020 zum Städtebauförderprogramm „KSG“.
Der MKFZ-Plan ist als Anlage beigefügt.
Begründung:
Der zum 30.11.2019
eingereichte Fortführungsantrag für das PJ 2020 wurde durch das
Landesveraltungsamt als Fördergeber geprüft.
Die Einzelmaßnahme 5
– Erneuerung Beleuchtung Bodeweg und Spielplatz bleibt entgegen unseres
Einwandes weiterhin nicht förderfähig. Die Maßnahme liegt außerhalb des
Fördergebietes und dient der Bevölkerung nicht dazu, die Zuwegung in das
Fördergebiet zu ermöglichen. Zudem ist eine Fördergebietserweiterung für
ausschließlich ergänzende Maßnahmen kein zielführendes Element des
Förderprogramms und auch nicht richtlinienkonform.
Die dadurch frei
werdenden Mittel in Höhe von 30 T€ sollen auf die EZM 2 – Neuentwicklung
Grundschulstandort und Hort in der Grabenstraße 14 umgeschichtet werden.
Daher ist der
MKFZ-Plan anzupassen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
|
X |
|
|
|
Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
||
Ines Kühn |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
MKFZ-Plan vom
15.05.2020