Betreff
Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Mülldeponie in der Gemeinde Am Großen Bruch OT Gunsleben
Vorlage
AGB/034/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, dass auf der ehemaligen Mülldeponie in der Gemeinde Am Großen Bruch OT Gunsleben die Errichtung und Betreibung einer Freiland-Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Ökostrom errichtet werden kann.

Der Grundsatzbeschluss ist nur mit der Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Gunsleben (über die Verbandsgemeinde) und die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens (über die Gemeinde) möglich.

Die Bauleitverfahren sind durch die Verbandsgemeinde und der Gemeinde Am Großen Bruch umzusetzen, wobei die Zuarbeit und Finanzierung durch den Investor zu übernehmen ist. Hierfür sind die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Begründung:

In der Sitzung des Bauausschusses am 18.02.2020 wurde durch Herrn Trepte das Vorhaben vorgestellt. In der anschließenden Diskussion wurden noch weitere Fragen gestellt, die vom Investor abgearbeitet und vorgelegt werden sollten. Der Bauausschuss war generell mit dem Plangebiet und dem Verfahren einverstanden. In der darauffolgenden Sitzung des Hauptausschusses wurde das Verfahren ebenfalls vorgestellt und beraten. Die abgefragten Unterlagen legte der Investor den Hauptausschussmitgliedern nicht vor. Trotzdem stimmte eine Mehrheit dem Antrag zu. Die Unterlagen sollten bis zur Gemeinderatsitzung  vorgelegt werden. Da die Unterlagen nicht rechtzeitig vorlagen wurde der Punkt nicht weiter besprochen.

Mit Datum vom 07.04.2020 erhielt die Verbandsgemeinde Unterlagen zur Bau- und Betriebsbeschreibung der Photovoltaikanlage für den Antrag zum Grundsatzbeschluss.

Um die Anlage auf der Mülldeponie errichten zu können, sind Fragen mit dem Landkreis zur Deponie mit der Gemeinde und dem Investor zu klären. Im Anschluss hat der Investor die betreffenden Punkte  abzuarbeiten und ein Bauleitplanverfahren für die Änderung des Flächennutzungsplans an die Verbandsgemeinde zustellen.

Des Weiteren ist eine Bauleitplanung für die Erstellung eines Bebauungsplanes durchzuführen. Durch Verträge zwischen dem Investor und der Gemeinde werden das Planungsbüro, die Aufgaben und die Finanzierung der Bauleitplanung festgelegt.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

2020

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

Kerstin Bergner

 

Fabian Stankewitz

 

Klaus Graßhoff

 

 


Anlagen:

Antrag zum Grundsatzbeschluss durch den Investor dHb Solarsysteme