Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses bezüglich des Plangebietes in der vorliegenden Form. Das gewählte Verfahren nach § 13b BauGB bleibt unberührt.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.
Begründung:
Der durch den Stadtrat am 07.10.2019 beschlossene Aufstellungsbeschluss gemäß § 13b BauGB muss im Bezug auf das Plangebiet geändert werden.
Grund dafür ist, dass die Stadt von der Umland Wohnungsbaugesellschaft mbH in Egeln ein Teilgrundstück für die Straße und für den besseren Zuschnitt eines Baugrundstücks ankaufen wollte. Dieser Teil vom Grundstück ist unerschlossen, so dass von Seiten der Stadt ein Kaufpreis von 6 bis 8 €/m² angeboten wurde. Grundsätzlich stand die Umland Wohnungsbaugesellschaft dem offen gegenüber, jedoch über den Verkaufspreis konnte ohne die Mitgliederversammlung keine Aussage getroffen werden. In der jetzt stattgefundenen Mitgliederversammlung wurde über das Thema beraten und ein Preis von 20 €/m² festgelegt. Dieser Preis ist überhöht. Auf einen geringeren Verkaufspreis ließ sich die Umland Wohnungsbaugesellschaft nicht ein. Um den Verkaufspreis für das Baugrundstück nicht noch höher ansetzen zu müssen, sollen die Grenzen des Baufeldes so verschoben werden, dass die Erschließungsstraße auf stadteigener Fläche liegt.
Die Planänderung umfasst die umlaufende Straße, das obere Dreieck und die gegenüberliegenden Grundstücke zum Teil. Ausgenommen sind die gärtnerisch genutzten Flächen.
Durch die Plangebietsänderung muss das Bauleitverfahren ab dem Stand des Entwurfes neu aufgenommen werden. Das Büro IVW Magdeburg ist bereits seit dem 1. Entwurf am Verfahren beteiligt und sollte nun auch die Änderung weiter betreuen. Die Erweiterung wird nachträgliche Honorarkosten mit sich bringen. Dazu erstellt das Planungsbüro einen Nachtrag.
Weiterhin muss der Bodengutachter ein erweitertes Gutachten erstellen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
X |
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2020 |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister- |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Anlage 1: Karte des Plangebietes nach Erweiterung
Anlage 2: Karte des Plangebietes lt. Beschluss vom 07.10.2019