Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
Kroppenstedt beschließt die Errichtung der Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen in
Form von Wahlgrabstätten gemäß § 21 Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(BestattG LSA).
Begründung:
Der Stadtrat hat am 17.12.2018 mit Beschluss 85/21/2018 festgelegt, auf
dem Friedhof in Kroppenstedt eine Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen zu
errichten. Gemäß § 21 BestattG LSA ist die Anlage von Gemeinschaftsgrabstätten
für Urnen zulässig.
Die Gemeinschaftsgrabstätte wird durch die Mitarbeiter der
Stadtwirtschaft gepflegt. Für die Angehörigen der Verstorbenen entsteht nach
der Beisetzung keinerlei Pflegeaufwand.
Vor der Umsetzung in der Friedhofssatzung ist zu entscheiden, ob es sich
bei dieser Grabart um ein Reihengrab oder ein Wahlgrab handeln soll.
Dabei ist folgendes zu beachten.
Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach zu belegen und für
die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb einer
Reihengrabstätte ist nicht möglich. Das heißt, tritt innerhalb einer Familie
ein Sterbefall ein und die Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen wird von den
Angehörigen als Bestattungsart gewählt, ist eine “Reservierung” der daneben
gelegenen Grabstelle für den Partner nicht möglich. Der Vorteil besteht darin,
dass es in der Grabanlage nach Ablauf der Ruhefristen keine Lücken geben wird.
Für Wahlgrabstätten wird auf Antrag ein Nutzungsrecht verliehen. Das
Nutzungsrecht kann wiedererworben werden. Das heißt, Partner oder sonstige Angehörige
können ein Nutzungsrecht für eine zusätzliche Grabstelle bereits im Vorfeld
erwerben. Die Grabplatten sin dann vorab ungraviert zu legen, die Gebühr für
die Nutzung ist zu entrichten. Durch die Verlängerung der Nutzungszeit werden
nach Ablauf der Ruhefristen Lücken in der Belegung entstehen, die allerdings
durch Neubelegungen geschlossen werden können.
In Gemeinden, in denen diese Grabart bereits vorhanden ist, wird die
Vergabe von Wahlgrabstätten praktiziert. Das zeigt, dass die Bürger diese Variante
wünschen und annehmen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Frau Schauer |
Fabian Stankewitz |
Herr Willamowski |