Betreff
Art der Gemeinschaftgrabstätte für Urnen
Vorlage
KRS/026/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Kroppenstedt beschließt die Errichtung der Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen in Form von Wahlgrabstätten gemäß § 21 Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA).

 

 


Begründung:

Der Stadtrat hat am 17.12.2018 mit Beschluss 85/21/2018 festgelegt, auf dem Friedhof in Kroppenstedt eine Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen zu errichten. Gemäß § 21 BestattG LSA ist die Anlage von Gemeinschaftsgrabstätten für Urnen zulässig.

 

Die Gemeinschaftsgrabstätte wird durch die Mitarbeiter der Stadtwirtschaft gepflegt. Für die Angehörigen der Verstorbenen entsteht nach der Beisetzung keinerlei Pflegeaufwand.

 

Vor der Umsetzung in der Friedhofssatzung ist zu entscheiden, ob es sich bei dieser Grabart um ein Reihengrab oder ein Wahlgrab handeln soll.

Dabei ist folgendes zu beachten.

 

Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach zu belegen und für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb einer Reihengrabstätte ist nicht möglich. Das heißt, tritt innerhalb einer Familie ein Sterbefall ein und die Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen wird von den Angehörigen als Bestattungsart gewählt, ist eine “Reservierung” der daneben gelegenen Grabstelle für den Partner nicht möglich. Der Vorteil besteht darin, dass es in der Grabanlage nach Ablauf der Ruhefristen keine Lücken geben wird.

 

Für Wahlgrabstätten wird auf Antrag ein Nutzungsrecht verliehen. Das Nutzungsrecht kann wiedererworben werden. Das heißt, Partner oder sonstige Angehörige können ein Nutzungsrecht für eine zusätzliche Grabstelle bereits im Vorfeld erwerben. Die Grabplatten sin dann vorab ungraviert zu legen, die Gebühr für die Nutzung ist zu entrichten. Durch die Verlängerung der Nutzungszeit werden nach Ablauf der Ruhefristen Lücken in der Belegung entstehen, die allerdings durch Neubelegungen geschlossen werden können.

 

In Gemeinden, in denen diese Grabart bereits vorhanden ist, wird die Vergabe von Wahlgrabstätten praktiziert. Das zeigt, dass die Bürger diese Variante wünschen und annehmen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

Frau Schauer

 

Fabian Stankewitz

 

 

Herr Willamowski