Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Gröningen beschließt die Annahme einer Spende
in Höhe von 2.000,00 € für das Frühlingsfest 2020 von der Avacon Netz GmbH gem.
§ 1 der Sponsoring-Vereinbarung vom 26.09.2019.
Begründung:
Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 100,00 € einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses. In der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Gröningen ist geregelt, dass ein Beschluss des Stadtrates ab einer Spende von über 5.000,00 € notwendig ist. Für Beträge ab 100,00 € bis zu 5.000,00 € genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Maria Behrens |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |