Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt den städtebaulichen Vertrag zum B-Plan „Erweiterung/Neubau der Betriebsstätte Bestattungsstätte Kaczur GmbH“ zwischen der Stadt Kroppenstedt - im Weiteren "Stadt“ genannt - und der Bestattungsstätte Kaczur GmbH - im Weiteren „Vorhabensträger“ genannt - in der vorliegenden Form zu.
Der in der Anlage 1 beigefügte Vertrag wird Bestandteil des Beschlusses.
Das Planungsbüro ist bis zum Hauptausschuss am 26.03.2020 zu benennen.
Begründung:
Auf dem Flurstück 231 der Flur 9 der Gemarkung Kroppenstedt mit einer Größe von 2.307 m² beabsichtigt die Bestattungsstätte Kaczur GmbH, Bauland zur Erweiterung/ Neubau einer Betriebsstätte zu schaffen.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Außenbereichsfläche dargestellt. Die Errichtung des Vorhabens widerspricht gegenwärtig den Festsetzungen in dem vorliegenden Flächennutzungsplan von Kroppenstedt und ist somit nicht zulässig.
Eine Bauleitplanung ist daher städtebaulich erforderlich. Die Richtigstellung im F-Plan kann im Nachgang erfolgen.
Nach § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde/Stadt bzw. Verbandsgemeinde städtebauliche Verträge schließen. Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages können insbesondere die Vorbereitung und/oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten sein. Dazu gehören auch die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, die Bodensanierung sowie die Ausarbeitung städtebaulicher Planungen und des Umweltberichts.
Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgeschriebene Planaufstellungsverfahren bleibt unberührt.
Ein städtebaulicher Vertrag bedarf der Schriftform.
Eigentümer der Fläche sind Herr Ernst Kaczur und Frau Uta Kaczur. Herr Kaczur tritt als Vorhabensträger auf.
Für das oben beschriebene Bauleitplanverfahren soll ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.
Der Vorhabenträger schlägt der Stadt zur Durchführung der Bauleitplanung das Büro: Ingenieurgemeinschaft Sehmisch & Sieche, Magazinstraße 4 in
39240 Calbe (Saale) vor.
Die Internetrecherche hat ergeben, dass es sich bei dem Büro um ein reines Bauplanungsbüro (Anlage 2) handelt. Aus diesem Grund muss mit den Vorhabensträgern die Frage nach einem geeigneten Bauleitplanungsbüro abgestimmt werden.
Stimmt die Stadt dem Büro zu, kann der Vorhabensträger das Büro binden.
Die Verwaltung weißt darauf hin, dass es im genannten Bereich ein Problem mit der Sicherstellung von Löschwasser gibt. Auf dieses Problem sollte auch der Vorhabensträger im Vertrag hingewiesen werden, da die Sicherstellung von ausreichend Löschwasser Voraussetzung werden wird.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |
Anlagen:
Anlage 1: Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan „Erweiterung/Neubau der
Betriebsstätte Bestattungsinstitut Kaczur GmbH“ in der Stadt
Kroppenstedt
Anlage 2: Firmenprofil des Planungsbüros