Beschlussvorschlag:
Die folgenden Wege werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das
Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 372) wie
folgt
gewidmet:
Lagebezeichnung:
a) Weg „Am Campingplatz“ (Gemarkung
Gröningen, Flur 11, Flurstücke 261/35,
451/35, 447/44, 769, 446/44, 768, 767, 766, 445/44),
beginnend an der L 24 (Deesdorfer Str.) in nord-westliche Richtung verlaufend bis Beginn
Scheune (Ende Flurstück 766);
b) Weg „Am Spring“ (Gemarkung Gröningen, Flur 10, Flurstück 436 und Flur 11 Flurstück
406/33),
beginnend an der L 24 (Straße nach Deesdorf) in
westliche Richtung verlaufend bis zur Hundepension;
c) Bleicherplanweg (Gemarkung Gröningen, Flur 23, Flurstück 1; Flur 11 Flurstück 553;
Flur 24, Flurstücke 23, 22, 8), beginnend an der K1318 Richtung Nienhagen in
östliche Richtung verlaufend bis zur Zufahrt zum Parkplatz Badesee und in
südliche Richtung verlaufend von der Zufahrt „Schießstand“ bis zur
Halberstädter Straße (neben der Bodebrücke);
Festsetzungen zu den Wegen a - c:
1. Klassifizierung
Die vorstehenden Straße bzw. Wege sind sonstige öffentliche Straßen bzw. Wege
gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 StrG LSA
2. Funktion:
Wege zum Erreichen von Einzelgrundstücken
3. Träger der Straßenbaulast:
Stadt Gröningen
4. Widmungsbeschränkungen:
-keine-
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen und
auszulegen.
Begründung:
Die vorgenannten Grundstücke dienen der Erreichung von Einzelgrundstücken
als sonstige öffentliche Straße bzw. Wege. Straßenbaulastträger ist die Stadt
Gröningen. Sonstige öffentliche Straßen bzw. Wege sind nach den gesetzlichen
Bestimmungen zu widmen und in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt
aufzunehmen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister der Stadt Gröningen |
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Herr Kammrath |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
1. Kartenauszug Weg “Am Campingplatz”
2. Kartenauszug Weg “Am Spring”
3. Kartenauszug Bleicherplanweg