Betreff
Zustimmung zur Umsetzung von baulichen Maßnahmen in der Grundschule Kroppenstedt nach der Förderrichtlinie Schulinfrastruktur
Vorlage
KRS/019/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat gibt der Verbandsgemeinde seine Zustimmung als Eigentümer, bauliche Maßnahmen in der Grundschule Kroppenstedt, Dr. Wilhelm-Külz-Straße 3-5 in 39397 Kroppenstedt nach der Schulinfrastruktur-Richtlinie durchzuführen.

 


Begründung:

Die Verbandsgemeinde Westliche Börde erhält aus dem Förderprogramm Schulinfrastruktur für finanzschwache Kommunen Zuwendungen in Höhe von 234.568 Euro.

 

Diese Mittel sollen für bauliche Maßnahmen in der Grundschule Kroppenstedt zur Verfügung gestellt werden.

Entsprechend der Schulinfrastruktur-Richtlinie kann die Verbandsgemeinde Westliche Börde als Zuwendungsempfänger auch in Vorhaben investieren, wenn der Grundstückseigentümer eine Mitgliedsgemeinde ist. In einem solchen Fall ist im Rahmen der Antragstellung das Einvernehmen mit der Mitgliedsgemeinde durch Beschluss des Gemeinderates nachzuweisen.

Da sich die Grundschule Kroppenstedt im Eigentum der Stadt Kroppenstedt befindet, ist für die geplante Sanierung durch die Verbandsgemeinde eine entsprechende Beschlussfassung durch den Stadtrat erforderlich.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 


Ines Kühn

 


Fabian Stankewitz

 


Joachim Willamowski

 

 


Anlagen:

keine