Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat gibt der Verbandsgemeinde seine Zustimmung als Eigentümer, bauliche Maßnahmen in der Grundschule Kroppenstedt, Dr. Wilhelm-Külz-Straße 3-5 in 39397 Kroppenstedt nach der Schulinfrastruktur-Richtlinie durchzuführen.
Begründung:
Die Verbandsgemeinde Westliche Börde erhält aus
dem Förderprogramm Schulinfrastruktur für finanzschwache Kommunen Zuwendungen
in Höhe von 234.568 Euro.
Diese Mittel sollen für bauliche Maßnahmen in
der Grundschule Kroppenstedt zur Verfügung gestellt werden.
Entsprechend der Schulinfrastruktur-Richtlinie
kann die Verbandsgemeinde Westliche Börde als Zuwendungsempfänger auch in
Vorhaben investieren, wenn der Grundstückseigentümer eine Mitgliedsgemeinde
ist. In einem solchen Fall ist im Rahmen der Antragstellung das Einvernehmen
mit der Mitgliedsgemeinde durch Beschluss des Gemeinderates nachzuweisen.
Da sich die Grundschule Kroppenstedt im Eigentum
der Stadt Kroppenstedt befindet, ist für die geplante Sanierung durch die
Verbandsgemeinde eine entsprechende Beschlussfassung durch den Stadtrat
erforderlich.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Anlagen:
keine