Betreff
Bestätigung des Jahresabschlusses 2013 und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
AGB/026/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Rat nimmt den Prüfbericht mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Fachdiensts Rechnungsprüfung des Landkreises Börde zu Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2013 fest. Der Jahresüberschuss des Jahres 2013 in Höhe von 31.811,90 € ist der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen  Ergebnisses zuzuführen

 

2.         Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 die Entlastung

 


Begründung:

 

Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln und ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht (siehe § 118 Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen zur Ergebnis- und Finanzrechnung, der Vermögensrechnung (Bilanz) und einem Anhang.

 

Dem Jahresabschluss sind Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten sowie eine Übersicht über die in das Folgejahr zu übertragenden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen beizufügen.

 

Nach Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Abschlusses 2013 des Bürgermeisters am 03.07.2019 wurde der Abschluss dem Fachbereich Rechnungsprüfung übergeben.

 

Nach § 138 KVG LSA obliegt die Prüfung des Jahresabschlusses dem Fachbereich Rechnungsprüfung des Landkreis Börde. Die Prüfung des Jahresabschlusses mit allen Unterlagen erfolgt daraufhin, ob die gesetzlichen und die ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind, die Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, der Haushaltsplan eingehalten worden ist und die Anlagen zum Jahresabschluss vollständig und richtig sind.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Prüfbericht zusammenzufassen, der auch einen Bestätigungsvermerk enthält.

 

Mit dem vorliegenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Am Großen Bruch vom 29.10.2019 wurde die Prüfung abgeschlossen. Der vom Fachbereich Rechnungsprüfung vorliegende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zeigt, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet wurden und ein den tatsächlichen Vermögensverhältnissen entsprechendes Bild der Gemeinde Am Großen Bruch dargestellt wurde.

 

Die mit dem Prüfbericht geforderten Korrekturen der Ergebnisrechnung fließen in die Jahresrechnung 2014 ein.

 

Nach § 120 (1) beschließt der Gemeinderat den Jahresabschluss und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeindebürgermeister

Bürgermeister

 

 

Thamm

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Graßhoff

 

 


Anlagen:

Rechenschaftsbericht

Schlussbilanz Anhang

Bericht über die Prüfung des Jahresanschlusses