Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Gröningen beschließt die Annahme
einer Sachspende in Höhe von 283,95 € von Frau Brigitte Modler für den Kauf
eines Einhell Benzin-Rasenmähers für das Freibad in Großalsleben.
Begründung:
Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetzt des Landes Sachsen-
Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die
Annahme einer Spende über 100,- € einen Beschluss des Gemeinderates.
In der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Gröningen ist geregelt, dass für
Beträge
ab 100,- € bis zu 5.000,- € die Entscheidung des Haupt- und
Finanzausschusses
genügt. Der Beschluss des Stadtrates ist ab einer Spende über 5.000,- €
notwendig.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Dobrowsky |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
keine