Betreff
Annahme einer Spende
Vorlage
AGB/017/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 500,00 Euro von Herrn Manfred Wolff für die 1000 Jahr-Feier Hamersleben im Jahr 2021.

 


Begründung:

Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen

Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die 

Annahme einer Spende über 100,- € einen Beschluss des Gemeinderates. In der

aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Am Großen Bruch ist geregelt, dass für

Beträge ab 100,- € bis zu 5000,- € die Entscheidung des Haupt- und

Finanzausschusses genügt. Der Beschluss des Gemeinderates ist ab einer

Spende über 5000,-  € notwendig.

 

Der Betrag von 500,00 € ist am 01.07.2019 auf das Konto der Gemeinde Am Großen Bruch eingegangen.

 

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Frau Dobrowsky

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Herr Graßhoff

 

 


Anlagen:

keine