Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 500,00 Euro von Herrn Manfred Wolff für die 1000 Jahr-Feier Hamersleben im Jahr 2021.
Begründung:
Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen
Anhalt
(KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die
Annahme
einer Spende über 100,- € einen Beschluss des Gemeinderates. In der
aktuellen
Hauptsatzung der Gemeinde Am Großen Bruch ist geregelt, dass für
Beträge
ab 100,- € bis zu 5000,- € die Entscheidung des Haupt- und
Finanzausschusses
genügt. Der Beschluss des Gemeinderates ist ab einer
Spende über 5000,- € notwendig.
Der Betrag von 500,00 € ist am 01.07.2019 auf das Konto der
Gemeinde Am Großen Bruch eingegangen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde bürgermeister |
Bürgermeister |
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Frau Dobrowsky |
Fabian Stankewitz |
Herr
Graßhoff |
Anlagen:
keine