Beschlussvorschlag:
1.
Der
Stadtrat Kroppenstedt hat die zur Abgrenzungs- und
Einbeziehungssatzung „Lindengarten II“ eingegangenen Stellungnahmen der
Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit
folgendem Ergebnis geprüft:
werden zur Kenntnis
genommen
siehe Anlage (Seiten 1 bis 4)
Die Anlage wird Bestandteil des
Beschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Behörden und Träger öffentlicher
Belange, die Anregungen erhoben haben, von
diesem Ergebnis unter Angabe
der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 sowie Abs. 5
und 6 Baugesetzbuch i.V.m. § 10 Baugesetzbuch beschließt der Stadtrat
Kroppenstedt die Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung
„Lindengarten II“, bestehend aus der
Planzeichnung und der Begründung, als Satzung. Der Plan und die Begründung
(Stand: August 2019) werden gebilligt.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung
„Lindengarten II“ durch
öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen. Dabei
ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Begründung:
Nach Abschluss des Verfahrens ist über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindengarten II“ eingegangenen Anregungen zu entscheiden (Abwägungsgebot). Die Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung ist danach durch den Satzungsbeschluss festzustellen. Die sich durch die Trägerbeteiligung ergebenden Änderungen sind in der Begründung rot dargestellt.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Sabine Pörner |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |
Anlagen:
Abwägungstabelle zu den eingegangenen Stellungnahmen
Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung “Lindengarten II“, bestehend aus Begründung und Planzeichnung, Stand August 2019