Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Kroppenstedt billigt den vom Planungsbüro Arch-Bau-Borne GmbH ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes

„Windpark Kroppenstedt“ einschließlich der Begründung

mit Umweltbericht (Stand: Aug. 2019) und beschließt, ihn nach

§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB öffentlich

auszulegen.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen (§ 4 BauGB).

Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

 

 


Begründung:

Der Stadtrat Kroppenstedt hat am 14.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windpark Kroppenstedt“ beschlossen.

Mit der Erstellung des B-Planes hat der Investor das Planungsbüro Arch-Bau-Borne GmbH aus Unseburg beauftragt.

 

In der Zeit vom 07.01.2019 bis einschließlich 31.01.2019 lag der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht öffentlich aus. Zeitgleich wurden die Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im vorliegenden Entwurf des B-Planes (Stand: Juli 2019) eingearbeitet

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung mit Umweltbericht für 1 Monat öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung ist der wesentlichste Verfahrensschritt im Planungsverfahren. In ihm wird die Grundlage dafür gelegt, dass die Stadt eine gerechte Abwägung nach § 2 Abs. 3 BauGB durchführen kann.

Auf die Einhaltung der Form- und Fristvorschriften für die öffentliche Auslegung ist daher größter Wert zu legen, um die Rechtskraft des Verfahrens sicher zu stellen.

 

Empfehlung des Bauausschusses:

Es wird einstimmig empfohlen die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Nähe von Kroppenstedt durchzuführen. Der Erwerb von Wertepunkten aus dem Ökopoolprojekt 25 – Erstaufforstung bei Wegenstedt soll ersetzt werden durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen am Sauteich in der Gemarkung Kroppenstedt. Das Gebiet umfasst ca. 2 ha. Das Planungsbüro wird den Entwurf des B-Planes ändern. Der geänderte Entwurf wird für den Hauptausschuss vorbereitet.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Joachim Willamowski

 

 


Anlagen:

Entwurf B-Plan „Windpark Kroppenstedt“  einschl. Begründung und Umweltbericht (Stand Aug. 2019)