Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Satzung zur Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger der Verbandsgemeinde Westliche Börde
(Entschädigungssatzung).
Begründung:
Entsprechend der Verordnung über die
Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen
(Kommunal-Entschädigungsverordnung – KomEVO) vom 29. Mai 2019 (GVBl. LSA Nr.
13/2019) ist für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes eine Aufwandsentschädigung
als pauschalisierter Ersatz der notwendigen baren Auslagen und sonstigen
persönlichen Aufwendungen zu erstatten. Die Bemessung der Aufwandsentschädigung
kann dabei entweder durch Ermittlung des für die ehrenamtliche Tätigkeit
entstehenden Aufwandes oder bei Einhaltung der durch die Verordnung bestimmten
Höchstbeträge als Pauschale geschehen.
Die Entschädigungssatzung der
Verbandsgemeinde Westliche Börde war aufgrund der rechtlichen Neuerungen zu
überarbeiten. Im Zuge dieser Überarbeitung galt es auch zu überprüfen, ob durch
gestiegene oder gewandelte Aufgaben eine Änderung beim persönlichen Aufwand der
ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zu berücksichtigen ist. Erstmals wurden in
diesem Rahmen die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Wasserwehr in die
Entschädigungssatzung aufgenommen. Für diese gab es bislang keinen
Entschädigungsanspruch aus einer Satzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde
heraus.
Um die Änderungen zu verdeutlichen, wurden
im Folgenden die bisherigen Sätze, die vorgeschlagenen neuen Sätze und die
Höchstsätze für die Pauschale entsprechend der
Kommunal-Entschädigungsverordnung gegenüber gestellt:
Funktion |
Satzung vom 09.10.2014 |
Änderungsvorschlag |
Höchstbetrag |
Gemeindewehrleiter |
240 Euro, monatlich |
260 Euro, monatlich |
305 Euro, monatlich |
Stellv. Gemeindewehrleiter |
120 Euro, monatlich |
130 Euro, monatlich |
157,50 Euro monatlich |
Gemeindegerätewart |
72 Euro, monatlich |
72 Euro, monatlich |
- |
Gemeindejugendfeuerwehrwart |
72 Euro, monatlich |
97 Euro, monatlich |
97 Euro, monatlich |
Ortswehrleiter / Wasserwehrleiter |
100 bzw. 120 Euro, monatlich |
100 Euro, monatlich |
122 Euro monatlich |
Stellv. Ortswehrleiter / Wasserwehrleiter |
50 bzw. 60 Euro, monatlich |
50 Euro, monatlich |
61 Euro monatlich |
Jugendfeuerwehrwarte der Ortsfeuerwehren |
36 Euro, monatlich |
40 Euro, monatlich |
61 Euro, monatlich |
Kinderfeuerwehrwarte |
24 Euro, monatlich |
30 Euro, monatlich |
30 Euro, monatlich |
Eingesetzte Zug- oder Verbandsführer (außer Gemeindewehrleiter und
stellv. Gemeindewehrleiter) |
- |
480 Euro, jährlich |
Bis zu 732 Euro, jährlich |
Eingesetzte Gruppenführer |
- |
240 Euro, jährlich |
Bis zu 492 Euro, jährlich |
Gerätewart der Ortsfeuerwehr / Wasserwehr |
- |
400 Euro, jährlich |
Bis zu 732 Euro, jährlich |
Pressesprecher der Gemeindefeuerwehr |
- |
400 Euro, jährlich |
- |
Pressesprecher der Ortsfeuerwehr |
- |
240 Euro, monatlich |
- |
Der Aufwand bei der Wahrnehmung von
Führungsfunktionen ist unzweifelhaft gestiegen. Dies kann zum einen an dem
Zeitbedarf festgemacht werden, aber auch an der nahezu obligatorischen Nutzung
von neuen Medien und Kommunikationstechnik. Bei den Führungskräften der
Feuerwehr wird nicht nur eine nahezu ständige Erreichbarkeit über die
Funkmeldeempfänger und Mobiltelephon für die Aufgabenwahrnehmung erwartet
sondern eben auch die Nutzung von Computertechnik, um Dienste vor- oder
nachzubereiten.
Die Maximalbeträge sollten trotzdem auf
Wunsch der Gemeindewehrleitung nicht ausgeschöpft werden, weil der Aufwand im
Querschnitt des Landes Sachsen-Anhalt als durchschnittlich und nicht als
Spitzenwert betrachtet wird.
Im Vergleich zum Jahr 2014 sollten jedoch
weitere Führungskräfte hinzugefügt werden. Dies liegt daran, dass oftmals diese
Funktionen nur noch mit großem Aufwand besetzt werden können. Dabei soll jetzt
nicht die Aufwandsentschädigung als eine Art Lohn verstanden werden, sondern
sie soll den finanziellen Aufwand entschädigen und damit Bedenken abbauen.
Auch ist der Aufwand durch die Einführung
des Bereitschaftssystems für Zugführer erheblich gestiegen. Von daher sollen
die Führungskräfte auf diesem Weg ebenfalls entschädigt werden, so wie es auch
in den Nachbargemeinden zum Teil schon praktiziert wird. Dementsprechend gab es
bei den Ortswehrleitern auf den ersten Blick eine Kürzung von evtl. 120 Euro
auf 100 Euro monatlich. Tatsächlich sind die Ortswehrleiter aber alle mind.
Gruppenführer und erhalten dafür zukünftig 240 Euro jährlich oder umgerechnet
20 Euro monatlich. Bei der Teilnahme am Zugführersystem werden es umgerechnet
auf den Monat 40 Euro. Generell stand der Gedanke „Fördern und Fordern“ im
Mittelpunkt. Um eine qualitativ gute Arbeit zu erreichen, soll diese gefördert
aber eben durch Bedingungen auch gefordert werden.
Bei Gesprächen mit den Kameraden, unter
anderem im Rahmen eines Workshops „Mitgliederbindung / Mitgliederwerbung“ , den
der neue Gemeindewehrleiter als eine seiner ersten Maßnahmen angeschoben hat,
kam heraus, dass lieber die Aufwandsentschädigung als jährliche Zahlung
genommen werden soll anstatt monats- oder quartalsweise. Der Effekt mit einer
größeren Summe zu einem Zeitpunkt überwiegt nach Einschätzung der Kameraden,
dem Effekt der Anerkennung und Schmälerung des Aufwandes mit vielen
vergleichsweise kleinen Beträgen, auch wenn diese in der Summe deckungsgleich
mit der jährlichen Zahlung sind.
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden mit
der erweiterten Gemeindewehrleitung abgestimmt und die Ortsfeuerwehren hatten
seit dem 04.07.2019 Gelegenheit sich zu den geplanten Änderungen zu äußern. Es
gab überwiegend Zustimmung zu den geplanten Änderungen.
Im Bereich der Ratsmitglieder gibt es die
neue Regelung, dass aufgrund der elektronischen Ratsarbeit und den daraus
folgenden Einsatz von privaten Geräten eine Aufwandspauschale in Höhe von 7,50
€ monatlich gezahlt wird.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Beteiligt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
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Frau Schliebener |
Herr Köhler |
Fabian Stankewitz |
Anlagen:
Satzungsentwurf