Betreff
Grundsatzbeschluss zur Übernahme der Aufgabe "Friedhofswesen" gemäß Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BestG LSA) und dem Grunderwerb des evangelisch/katholischen Friedhofes im Ortsteil Hamersleben.
Vorlage
AGB/011/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Am Großen Bruch beschließt die Übernahme der Aufgaben des Friedhofswesens gemäß §§ 19 – 24 BestattG LSA zum 01.01.2021 unter der Voraussetzung des Abschlusses einer Überlassungsvereinbarung, sowie dem Eigentumserwerb der Flurstücke 10511-290/1 und 10511-291/1 mit einer Größe von insgesamt 7869 m² von der evangelischen und der katholischen Kirche, zu einem symbolischen Kaufpreis i.H.v. 1,00 EUR.

 


Begründung:

Die Kirche ist mit dem Wunsch der Übergabe des Friedhofswesens in der Gemeinde Am Großen Bruch, OT Hamersleben von der evangelischen und katholischen Kirche an die Gemeinde Am Großen Bruch herangetreten.

Die Gemeinde ist gemäß § 19 Abs. 2 BestattG LSA zur Einrichtung und Unterhaltung eines Friedhofes verpflichtet, wenn dafür ein öffentlicher Bedarf besteht. Der Bedarf im OT Hamersleben wird derzeit durch Kirchengemeinden gedeckt (§ 19 Abs. 3 BestattG LSA), indem die evangelische und die katholische Gemeinde einen gemeinsamen Friedhof unterhalten. Die Gemeinde Am Großen Bruch unterhält in den Ortsteilen Gunsleben, Neuwegersleben und Wulferstedt jeweils einen gemeindlichen Friedhof.

Die anfangs vorgelegte Überlassungsvereinbarung der evangelischen Kirche sah zunächst lediglich die Übertragung der Aufgaben des Friedhofswesens mit umfangreichen Mitbestimmungsrechten der evangelischen Kirche und ohne Grunderwerb durch die Gemeinde vor. Dieser Vorschlag war für die Gemeinde nicht annehmbar, so dass sich im Laufe der Verhandlungen auf einen Eigentumserwerb der Grundstücke durch die Gemeinde Am Großen Bruch zu einem symbolischen Preis von 1,00 EUR geeinigt werden konnte.

Mit dem Erwerb des Grundstückes muss die Gemeinde Am Großen Bruch in vollem Umfang die Aufgaben der evangelischen und katholischen Kirche im Friedhofswesen übernehmen. Dazu gehören z.B. bestehende Nutzungsverträge mit Grabbesitzern, Pflege und Instandhaltung von Grabanlagen und Einrichtungen des Friedhofes sowie die Pflege der Grünflächen und sonstiger Anlagen. Daher ist vor dem Erwerb der Grundstücke und der Übernahme der Aufgaben des Friedhofswesens eine detaillierte Überlassungsvereinbarung bis zum 30.06.2020 aller Beteiligten zu treffen. In der Vereinbarung sind folgende Regelungen festzumachen:

-       Die Gemeinde Am Großen Bruch wird Eigentümer der Flurstücke 10511-290/1 und 10511-291/1 mit einer Größe von 7869 m², einschließlich der bestehenden Einfriedung, zu einem symbolischen Kaufpreis i.H.v. 1,00 EUR.

-       Bestehende Nutzungsrechte werden von der Gemeinde übernommen. Die hierfür von den Nutzern entrichteten Entgelte sind für die jeweilige Nutzungsdauer abzugrenzen. Die für die Restnutzungsdauer fälligen Beträge sind an die Gemeinde Am Großen Bruch zu abzutreten.

-       Sollten für den Friedhof Hamersleben zweckgebundene Spenden, die bisher nicht entsprechend ihrer Zweckbindung verwendet wurden, vorhanden sein, sind diese ebenfalls an die Gemeinde Am Großen Bruch zu übertragen (die Zweckbindung bleibt erhalten).

-       Übergabe der erforderlichen Unterlagen wie

o   Friedhofsplan und Gräberkartei

o   Verträge bestehender Verbindlichkeiten (Strom, etc.)

o   Haushalts- und Abrechnungsunterlagen

o   bestehende Nutzungsverträge

o   zur Zeit der Übertragung gültige Satzungen

-       Die Wege, Gebäude und Anlagen müssen sich zum Zeitpunkt der Übergabe in einem verkehrssicheren und der Würde des Ortes angemessenen Zustand befinden. Gleiches gilt für Bäume, Sträucher und alle anderen Anpflanzungen. Sollte die Verkehrssicherheit nicht gegeben sein, ist diese durch die evangelische und katholische Kirche vor der Übertragung der Aufgabe herzustellen oder die Finanzierung der Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit ist durch die evangelische und katholische Kirche zu finanzieren. Sollten Maßnahmen notwendig sein, sind diese in der Überlassungsvereinbarung konkret zu nennen.

-       Die Gemeinde wird den Friedhof würdig instand halten und in bestehende Nutzungsvereinbarungen eintreten. Ab dem Zeitpunkt der Übernahme gelten die Friedhofssatzung der Gemeinde Am Großen Bruch sowie die entsprechende Gebührensatzung. Diese sind durch die Verwaltung anzupassen und die Gebühren sind neu zu kalkulieren.

-       Aufgaben, Lasten und Haftung gehen mit der Eigentumsübertragung auf die Gemeinde Am Großen Bruch über. Die Gemeinde Am Großen Bruch bzw. die Verbandsgemeinde Westliche Börde übernehmen kein Personal.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2020

30.000 €

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister der Gemeinde Am Großen Bruch

 

 

Nadine Schauer

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff

 

 


Anlagen:

Flurkarte