Betreff
Städtebauförderprogramm "Förderung von kleineren Städten und Gemeinden-überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" (KSG) - 1. Änderung MKFZ-Plan des Programmjahres 2019 der Stadt Gröningen und Beantragung des vorzeitigen Maßnahmebeginns für die Einzelmaßnahme (EZM) 2
Vorlage
GRÖ/017/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung des MKFZ-Planes des Programmjahres 2019 der Stadt Gröningen zum Städtebauförderprogramm „KSG“ und beauftragt die Verwaltung, die Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns für die EZM 2 (Ersatzneubau Verwaltungssitz Gröningen einschl. Baufeldfreimachung) zu stellen. Die 1. Änderung des MKFZ-Planes ist als Anlage beigefügt.

 


Begründung:

Die Stadt Gröningen bezuschusst das Vorhaben Ersatzneubau Verwaltungssitz Gröningen einschl. Baufeldfreimachung aus dem Städtebauförderprogramm „KSG“. Die beschlossene Fördervereinbarung zwischen der Stadt Gröningen und der Verbandsgemeinde Westliche Börde wurde im Januar 2018 unterzeichnet.

Im Rahmen der vertiefenden Planung des Neubauvorhabens mit Abschluss der Entwurfsplanung (LP 3) ergibt die vorliegende Kostenberechnung Gesamtkosten von 2,5 Mio. €. Die Finanzierung des Vorhabens ist mit 864.000 € gegenwärtig nicht gesichert.

Seit März 2019 bestehen Verhandlungen mit dem Fördergeber zur weiteren Förderung aus dem KSG-Programm. Am 17.07.2019 konnte ein entsprechendes Abstimmungsgespräch zu weiteren Fördermöglichkeiten stattfinden. Inwieweit eine Beantragung einer Förderung für das folgende Programmjahr (PJ) 2020 in Aussicht gestellt werden kann, konnte auf Grund der sich verändernden Richtlinie der Städtebauförderung nicht in Aussicht gestellt werden. Die abzuschließende Fördervereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern steht noch aus. Des Weiteren ist noch nicht geklärt, inwieweit der ländliche Raum in der Förderung weiter berücksichtigt werden kann. Wenn ja, dann wird das Förderbudget auf ca. 40 % des bisherigen Förderbudgets abgeschmolzen. In diesem Gespräch hat der Fördergeber klargestellt, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt werden muss, uns aber nach seinen Möglichkeiten weitere Unterstützung zusagt. Auf Grund der gegenwärtigen Unklarheiten zur zukünftigen Städtebauförderung kann die Sicherstellung der Projektumsetzung nur durch Mittelumschichtungen von bereits beantragten Fördermaßnahmen aus dem PJ 2019 der Stadt Gröningen erfolgen. Dies hat der Fördergeber grundsätzlich auch bestätigt. Mit dem Fördergeber wurde auch abgestimmt, die Außenanlagen (ehem. Park) zunächst nicht zu berücksichtigen und für die Programmanmeldung des PJ 2020 zu beantragen. Damit reduziert sich die Nachfinanzierung auf 564.000 €. Die Beantragung der Mittelumschichtung sowie des vorzeitigten Maßnahmenbeginns wird nach Beschlussfassungen im Stadtrat Gröningen (Sondersitzung am 05.08.2019) und im Verbandsgemeinderat (Sondersitzung am 14.08.2019) umgehend erfolgen. Nach Vorlage der Genehmigungen durch den Fördergeber ist die Verwaltung wieder befähigt, die Planung fortzusetzen, die Ausschreibungen und bauliche Umsetzung des Neubaus des Verwaltungssitzes durchzuführen.

Einen weiteren Beschluss durch den Stadtrat Gröningen und den Verbandsgemeinderat bedarf es zum Vertrag über die Fördervereinbarung, da dieser entsprechend anzupassen ist.

 

Die Mittelumschichtungen für den Ersatzneubau Verwaltungssitz erfolgen aus der Einzelmaßnahme „Quartierserschließung auf dem Edelhof“ (408 T€) und aus der Einzelmaßnahme „Oberflächengestaltung Burggraben“ anteilig (71,4T€). Da gegenwärtig der Investor für die Quartiersentwicklung nicht mehr zur Verfügung steht, andere Partnerschaften gefunden und die Nutzungskonzeption evtl. anzupassen ist, kann eine zeitnahe Projektumsetzung derzeit nicht erfolgen. Beide Maßnahmen werden im PJ 2020 jedoch wieder beantragt.

Die Einzelmaßnahme „Neuentwicklung Grundschulstandort und Hort“ wird um 90 T€ erhöht, da auf Grund des Platzbedarfes der Grundschule und des Hortes Sanierungen in der Grabenstraße 14 (ehem. Fachkabinett und Rückbau Nebengebäude, Außenanlage/Spielplatz) in 2020 zu beginnen sind.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandesgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

Ines Kühn, Thomas Thamm

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

  1. Änderung MKFZ-Plan