Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wasserwehrsatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde.
Begründung:
Gemeinden, die im Land Sachsen-Anhalt erfahrungsgemäß von Hochwasser und Eisgefahr bedroht sind, haben die Wasserbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch eine Wasserwehr zu unterstützen. Das Nähere hierzu wurde in der Wasserwehrsatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde in der Fassung vom 01.12.2011 geregelt. Durch die Überarbeitung des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 16.03.2011 zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 17.02.2017 (GVBl. LSA S. 33) und die Umstrukturierung der Wasserwehr in der Verbandsgemeinde Westliche Börde ist eine Überarbeitung / Neufassung der Satzung notwendig.
Die Aufgabe Wasserwehr soll zukünftig durch die Ortsfeuerwehr Kloster Gröningen wahrgenommen werden. Die Anpassung des Organisationsplanes und der Alarm- und Einsatzpläne erfolgt im Nachgang.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
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Köhler
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Fabian Stankewitz |
Anlagen:
Wasserwehrsatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde