Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die Aufstellung des Planverfahrens B-Plan nach §13a BauGB
„Heinrich-Julius-Straße 11“, Gröningen zur Schaffung von Bauland.
Das Planungsbüro IVW
Magdeburg, Calbische Str. 17 in 39122 Magdeburg wird mit der Erstellung der
Bauleitplanung beauftragt.
Der Beschluss ist
öffentlich bekannt zu geben.
Begründung:
Für die Aufstellung von Bauleitplänen ist die Gemeinde in eigener Verantwortung zuständig (§2 BauGB). Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben. Der B-Plan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Zweck des B- Planes ist es, eine städtebauliche Ordnung mittels Festsetzungen zu schaffen (§ 8 Abs. 1 BauGB).
Werden durch die Änderungen oder Ergänzungen eines B-Planes die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines B-Planes in einem Gebiet nach § 34 BauGB (Innenbereich) nicht wesentlich verändert, so kann das vereinfache Verfahren nach §13 BauGB angewendet werden. Eine weitere Vereinfachung hat der Gesetzgeber im § 13a BauGB erlassen. Dort heißt es, „ein B-Plan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen und die Nachverdichtung darf im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Nur wenn eine oder in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des §19 Abs. 2 BauNVO oder eine Größe der Grundfläche von
1. weniger als 20.000m² oder
2. 20.000 m² bis 70.000m²……..“ festgesetzt wird, darf der B-Plan im beschleunigten Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung aufgestellt werden.
Die Stadt Gröningen hat das Grundstück Heinrich-Julius-Str. 11, Gemarkung Gröningen, Flur 11, bestehend aus
Flurstück 516 2.089 m²
Flurstück 517 519 m²
Flurstück 518 1.300 m²
Flurstück 526 1.100 m²
Flurstück 528 742 m²
Flurstück 618 147 m²
Gesamtfläche 5.897 m².
erworben.
Auf dem Gelände stand vor 1989 das Lehrlingswohnheim und wurde nach der Wende in den 1990iger Jahren zu einem Verkaufsmarkt für Möbel umgebaut. Das Gewerbe wurde bis Mitte/Ende der 1990iger Jahre aufgegeben und steht seitdem leer.
Damit der Ortskern lebendig und bewohnbar bleibt, ist die Stadt an einer Verdichtung des Stadtkerns mit Wohngebäuden gelegen. Die leerstehende und baufällige Gebäudesubstanz auf dem Standort muss abgebrochen werden.
An diesem Standort sollen Bauplätze für Einfamilienhäuser entstehen.
In der Entwurfsphase werden das Baugrundstück parzellierte und erschlossen.
Mit der Erstellung der Bauleitplanung soll das Büro IVW Magdeburg, Calbische Str. 17 in 39122 Magdeburg beauftragt werden. Das Büro ist ein leistungsstarker, kompetenter und zuverlässiger Partner auf dem Gebiet der Bauleitplanung.
Die Kosten der Bauleitplanung vom 02.07.2019 belaufen sich auf ca. 11.000 € zuzüglich Sondergutachten, die im Laufe der Trägerbeteiligung nachgefordert werden könnten.
Im Haushaltsplan der Stadt sind für 2019 16.000 € eingestellt. Davon sind für die Erstellung des B-Planes nach § 13 a BauGB „Heinrich-Julius- Straße“ Gröningen
15.000 € eingestellt. Mit Auslieferung des Planentwurfes werden 50% der Auftragssumme fällig. Der Rest der Auftragssumme wird mit der Fertigstellung und Übergabe der Planunterlagen fällig. Das bedeutet, dass für dieses Haushaltsjahr ca. 5.500 € benötigt werden und 5.500 € im Haushaltsjahr 2020 angemeldet werden müssen.
Die in diesem Jahr für diese Planung freigeworden Haushaltsmittel können für andere Bauleitplanungen eingesetzt werden, wie zum Beispiel für die Anarbeitung des Planentwurfes „Hederslebener Weg“ in Gröningen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
X |
X |
2019 2020 |
5.500 € |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister- |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Übersichtsplan
Plangebiet