Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Kroppenstedt beschließt die Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung.
Die Hauptsatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hat zum 05.04.2019 eine erneute Änderung des Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) vorgenommen. Damit ist die Anpassung der Hauptsatzung an die neue Rechtslage ist notwendig. Grundlage für den beiliegenden Entwurf der Hauptsatzung sind die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes sowie die bisherigen Regelungen in der Hauptsatzung der Stadt und ihren Änderungen.
Weiterhin sollen die Wertgrenzen des Bürgermeisters und der Ausschüsse angehoben werden.
Grund hierfür ist der Abschluss der Zeitverträge im Bauamt, die auf 7.500 € hochgesetzt wurden. Deswegen ist es nur folgerichtig, auch dem Bürgermeister die Befugnis zu geben, bis 7.500,- € ohne Beschluss zu entscheiden. In Folge dessen werden die Wertgrenzen des Haupt- und Finanzausschusses auf
12.000 € hoch gesetzt.
Die Regelungen zur Spendenannahme bleiben davon unberührt.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeindebürger-meister |
Bürgermeister |
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Schliebener |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |
Anlagen:
Entwurf Hauptsatzung