Betreff
Hauptsatzung der Stadt Gröningen
Vorlage
GRÖ/003/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Gröningen beschließt die Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung.

Die Hauptsatzung ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Begründung:

Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hat zum 05.04.2019 eine erneute Änderung des  Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) vorgenommen. Damit ist die Anpassung der Hauptsatzung an die neue Rechtslage ist notwendig. Grundlage für den beiliegenden Entwurf der Hauptsatzung sind die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes sowie die bisherigen Regelungen in der Hauptsatzung der Stadt und ihren Änderungen.

 

Weiterhin sollen die Wertgrenzen des Bürgermeisters und der Ausschüsse angehoben werden.

Grund hierfür ist der Abschluss der Zeitverträge im Bauamt, die auf 7.500 € hochgesetzt wurden. Deswegen ist es nur folgerichtig, auch dem Bürgermeister die Befugnis zu geben, bis 7.500,- € ohne Beschluss zu entscheiden. In Folge dessen werden die Wertgrenzen des Haupt- und Finanzausschusses auf

12.000 € hoch gesetzt.

Die Regelungen zur Spendenannahme bleiben davon unberührt.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeindebürger-meister

Bürgermeister

 

 

Schliebener

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Entwurf Hauptsatzung