Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Stadtrat
Vorlage
GRÖ/001/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Gültigkeit der Wahl des Stadtrates am 26.05.2019 gemäß § 51 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA).

 


Begründung:

Gemäß § 51 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG LSA) entscheidet der Stadtrat über die Gültigkeit der Wahl. Wahleinsprüche sind binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären (§ 50 KWG LSA).

Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgte in der Zeit vom 15.06.2019 bis 28.06.2019. Die Frist läuft somit am 28.06.2019, 24:00 Uhr, ab.

Sind bis 28.06.2019, 24:00, keine Wahleinsprüche eingegangen, ist die Gültigkeit der Wahl zu beschließen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeindebürger-meister

Bürgermeister

 

 

Dobrowsky

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner