Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Gültigkeit der Wahl des Stadtrates am 26.05.2019 gemäß § 51 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA).
Begründung:
Gemäß § 51 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG LSA) entscheidet der Stadtrat über die Gültigkeit der Wahl. Wahleinsprüche sind binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären (§ 50 KWG LSA).
Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgte in der Zeit vom 15.06.2019 bis 28.06.2019. Die Frist läuft somit am 28.06.2019, 24:00 Uhr, ab.
Sind bis 28.06.2019, 24:00, keine Wahleinsprüche eingegangen, ist die Gültigkeit der Wahl zu beschließen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeindebürger-meister |
Bürgermeister |
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Dobrowsky |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |