Betreff
Geschäftsordnung
Vorlage
GRÖ/002/19-BV
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung.
Begründung:
Der neu gewählte
Stadtrat hat sich entsprechend § 59
Kommunalverfassungsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) mit der
Mehrheit seiner
Mitglieder im Rahmen dieses Gesetzes eine Geschäftsordnung
zur Regelung seiner
inneren Angelegenheiten zu geben.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeindebürger-meister |
Bürgermeister der Stadt Gröningen |
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Frau Schliebener |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Geschäftsordnung