Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister der Gemeinde Am Großen Bruch wird
legitimiert, dem Unterhaltungsverband „Großer Graben“ die Zustimmung zum
Rückbau von 2 Stauanlagen im Gewässer 2. Ordnung – Fillergraben Gunsleben zu
erteilen.
Begründung:
Der Unterhaltungsverband „Großer Graben“ beantragt die Eigentümerzustimmung zum Rückbau von 2 Stauanlagen im Gewässer 2. Ordnung – Fillergraben Gunsleben mit Zuwendungen aus dem Artensofortförderprogramm 2019.
Nach Rücksprache mit dem UHV handelt es sich um zwei Stauanlagen ohne Stautafeln, die keine wasserstauenden und landwirtschaftlichen Funktionen mehr besitzen. Die Förderung beträgt 100 %, der Zuwendungsbescheid liegt dem Verband bereits vor.
Das entsprechende Schreiben des UHV „Großer Graben“ ist als Anlage beigefügt.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Ines Kühn |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |
Anlagen:
Schreiben des UHV vom 06.06.2019