Betreff
Zustimmung zum Rückbau von 2 Stauanlagen im Gewässer 2. Ordnung - Fillergraben Gunsleben durch den Unterhaltungsverband "Großer Graben"
Vorlage
AGB/177/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister der Gemeinde Am Großen Bruch wird legitimiert, dem Unterhaltungsverband „Großer Graben“ die Zustimmung zum Rückbau von 2 Stauanlagen im Gewässer 2. Ordnung – Fillergraben Gunsleben zu erteilen.

 


Begründung:

Der Unterhaltungsverband „Großer Graben“ beantragt die Eigentümerzustimmung zum Rückbau von 2 Stauanlagen im Gewässer 2. Ordnung – Fillergraben Gunsleben mit Zuwendungen aus dem Artensofortförderprogramm 2019.

Nach Rücksprache mit dem UHV handelt es sich um zwei  Stauanlagen ohne Stautafeln, die keine wasserstauenden und landwirtschaftlichen Funktionen mehr besitzen. Die Förderung beträgt 100 %, der Zuwendungsbescheid liegt dem Verband bereits vor.

Das entsprechende Schreiben des UHV „Großer Graben“ ist als Anlage beigefügt.


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

Ines Kühn

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff

 

 


Anlagen:

Schreiben des UHV vom 06.06.2019