Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Kroppenstedt beschließt einen Zuschuss von 80 T€ an die Verbandsgemeinde zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen (brandschutztechnische Ertüchtigung, Erneuerung Elektroinstallation, Rückbau Löschwasserleitungen, Sanitäranlage Hortbereich) in der Grundschule Kroppenstedt nach dem Förderprogramm „Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen“. Der Eigenmittelzuschuss steht noch im
HH-Jahr 2019 durch Übertragung aus dem HH-Jahr 2018 nach § 19 (1) KomHVO zur Verfügung.
Als Eigentümerin des Grundstücks stimmt die Stadt Kroppenstedt der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen in der Grundschule Kroppenstedt durch die Verbandsgemeinde zu.
Begründung:
In der Grundschule Kroppenstedt sollen Sanierungsmaßnahmen mit Mitteln aus dem Förderprogramm „Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen“ umgesetzt werden. Fördermittelempfänger ist die Verbandsgemeinde. Die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 260.632 Euro (incl. 10 % EA) sind nicht auskömmlich, sodass der bereits genehmigte Eigenmittelzuschuss (im Rahmen Stark- V-Programm) für die Finanzierung nach der RL Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden sollte. Die Zweckbindungsfrist für die geförderten Investitionen beträgt nach der RL Schulinfrastruktur 5 Jahre.
Die Verbandsgemeinde als Zuwendungsempfängerin hat im Rahmen der Antragstellung das Einvernehmen mit der Mitgliedsgemeinde, die Eigentümerin des Grundstückes ist, durch Beschluss des Stadtrates nachzuweisen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Ines Kühn |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |
Anlagen: