Betreff
Personelle Verstärkung zur Umsetzung unserer Erziehungs- und Bildungsarbeit gemäß Schulgesetz in der Grundschule Kroppenstedt
Vorlage
KRS/118/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Kroppenstedt beschließt über das DRK Wanzleben eine Bundesfreiwilligenstelle in der Grundschule Kroppenstedt zur personellen Verstärkung in der Erziehungs- und Bildungsarbeit gemäß Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ab 01.08.2019 für das Schuljahr 2019 / 2020 mit Verlängerungsoption einzurichten.

Die notwendigen Mittel für den Zuschuss an das DRK Wanzleben werden als außerplanmäßiger Aufwand und Auszahlung aus dem Finanzmittelbestand für das Jahr 2019 in Höhe von 3.000 € (2.750 € für die Stelle zzgl. 250 € Bearbeitungskosten) gewährt. Die Mittel für das Jahr 2020 sind verbindlich im Haushaltsplan 2020 unter vorheriger Prüfung einer möglichen Verlängerungsoption zu veranschlagen.


Begründung:

Unsere Grundschule ist entsprechend dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Einhaltung der verlässlichen Öffnungszeiten von 5,5 Stunden pro Tag verpflichtet. Mit der derzeitigen Personalversorgung ist diese Pflicht von den Lehrerinnen allein jedoch nicht zu realisieren, insbesondere wenn durch Krankheit oder dienstlicher Abwesenheit sich die Gesamtsituation noch verschärft.
Aus diesem Grund wird dringend empfohlen über das DRK Wanzleben in Verbindung mit dem Bundesfreiwilligendienst eine Stelle in der Grundschule Kroppenstedt ab 01.08. 2019 für das Schuljahr 2019 / 2020 einzurichten.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Beschlussvorlage.


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2019

und

2020

ca. 7.000 €

Gefertigt

stellv. für Hauptamt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Thamm

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Joachim Willamowski

 


Anlagen:

Schreiben an DRK Wanzleben v. 06.06.2019