Betreff
Fortführung des Programms "Förderung von kleineren Städten und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" KSG - im Programmjahr 2020 und Aufnahme von Maßnahmen in den MKFZ-Plan für das PJ 2020 der Stadt Gröningen
Vorlage
GRÖ/039/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Fortführung des Programms KSG im Programmjahr 2020 einschl. MKFZ-Plan sowie die Gesamtkosten-Finanzierungsübersicht (GKFÜ) Programmjahr 2020 der Stadt Gröningen.

Der MKFZ-Plan und die GKFÜ einschl. Übersichtsplan sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Begründung:

In den Fortführungsantrag des Städtebauförderprogramme KSG für das Programmjahr 2020 sollen sieben Einzelmaßnahmen (EZM) im Durchführungszeitraum 2020 bis 2024 beantragt werden.

 

EZM 1- Ausgehend von einer positiven Entscheidung des Landesverwaltungsamtes zur weiteren Bezuschussung des Ersatzneubaus Verwaltungssitz Gröningen im PJ 2019 beinhaltet diese Maßnahme die Gestaltung der Außenanlagen/Parkfläche.

 

EZM 2 - Die EZM 2 enthält mehrere Bauabschnitte zur Entwicklung Grundschule und Hort Gröningen in der Grabenstraße 14 als Grundschulstandort.

Nach Umzug des Hortes in die Grabenstraße 14 als erster Schritt soll der Rückbau des Nebengebäudes und die Gestaltung eines Schulhofbereiches mit Spielgeräten vorgenommen werden (bereits im FM-Antrag PJ 2019 enthalten). Des Weiteren erfolgt die baukonstruktive Sanierung des Fachkabinetts zur Aufnahme der GS.

Die Sanierung der Innenbereiche wird kostenseitig durch die Verbandsgemeinde getragen. Beim Hortgebäude sind die Erneuerung der Dacheindeckung einschl. Dämmung, Instandsetzung der Fenster sowie der Anbau eines WC-Traktes geplant, da das vorh. WC nur für eine temporäre Nutzung genehmigt wurde.

 

Im Rahmen der Erarbeitung der Sanierungsplanung in der Kita Gröningen (Dacheindeckung, Feuchtesanierung, Anbau Personenaufzug, Anbau eines Eingangsbereiches - bewilligt im PJ 2018) zeichnet sich ab, dass eine ordnungsgemäße Baudurchführung während des Kita-Betriebes nicht gewährleistet werden kann. Daher wird die Kita übergangsweise in das Fachkabinett, Grabenstraße 14 umziehen und nach Fertigstellung der Sanierung in die Goethepromenade zurückziehen. Dies erfordert im Jahr 2020 den Einbau eines WC-Bereiches und die Erneuerung der Heizungsanlage im Fachkabinett, die später für den GS-Betrieb weiter genutzt werden kann. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll durch Mittelumschichtung aus dem PJ 2015 abgesichert werden.

 

Das dann nicht mehr benötigte WC-Gebäude wird abgerissen, sodass die Gestaltung der Außenanlagen/Schulhof einschl. des Neubaus eines Aulagebäudes fertiggestellt werden können.

Mit diesen Bauabschnitten wird ein moderner Grundschul-Bildungscampus unter Ausnutzung der vorhandenen Gebäudesubstanz geschaffen. Das straßenseitige Gebäude, in dem derzeit die Verwaltung untergebracht ist, könnte zukünftig für Bürozwecke (Bürgermeister, Archiv, Nebenräume GS/Hort) genutzt werden.

 

EZM 3 - Es zeichnet sich ab, dass die Umnutzung der Stallanlagen in eine Kita planerisch und baulich durch eine Investorengruppe vorbereitet wird. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird eine Förderung durch das KSG-Programm auf Grund des begrenzten Mittelbudgets nicht möglich sein. Jedoch wird eine Förderung der Außenanlagen/Spielplatz, der eine gemeinsame Nutzung durch die Kita und die Öffentlichkeit vorsieht sowie die Zuwegung, die Schaffung eines Verbindungsweges zum geplanten Wohngebiet „Heinrich-Julius-Straße“ beantragt.

 

EZM 4 – In diesem Jahr wurde die Straßenbeleuchtung in der Goethepromenade erneuert. Mit der Schaffung eines neuen Geh- und Radweges wird dem Bedarf einer qualitativen Erschließung der angrenzenden Grundstücke der Daseinsvorsorge (Kita, Schulen, medizinische Einrichtungen) entsprochen und trägt zur Verbesserung des barrierefreien Wegenetzes bei.

 

EZM 5 – Zum erneuerten und sanierten Bodespielplatz soll eine Straßenbeleuchtungsanlage zur Verbesserung des barrierefreien Wegenetzes errichtet werden. Es betrifft den Abschnitt ab Knotenpunkt Bodestraße/Einnehmerstraße zum Spielplatz.

 

EZM 6 – Nach der Sanierung des Kita-Gebäudes erfolgen Maßnahmen an den Außenanlagen (Erneuerung Einfriedung).

 

EZM 7 / 8 – Sie beinhalten die Vergütung von Beauftragten für Leistungen im Rahmen der Umsetzung von Städtebaufördermaßnahmen, die nicht in den EZM gefördert werden können (u.a. förderrechtliche Begleitung von Projekten/Fortführungsanträge, Konzepterstellungen, Aufstellung/Fortschreibung Kosten- und Finanzierungsübersichten, Zwischenverwendungsabrechnungen) und Ausgaben für die Teilnahme „Tag der Städtebauförderung“ am 16.05.2020.

 

Die Nummerierung der EZM 1-6 entsprichen der Projektpriorität.

 

Der Fortführungsantrag PJ 2020 ist bis zum 30.11.2019 beim Landesverwaltungsamt einzureichen. Sollte eine Beschlussfassung nicht bzw. mit Änderungen erfolgen, ist der Antrag zurück zu ziehen bzw. nachzubessern.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2020-2024

2,676 Mio. €

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Ines Kühn

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

MKFZ-Plan PJ 2020 einschl. Übersichtsplan

GKFÜ