Der Gemeinderat beschließt den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohnen am Altonaer Hof“ in Ausleben OT Warsleben für das Gebiet Gemarkung Ausleben, Flur 2, Flurstück 665 zur Schaffung von Baurecht (Anlage: Plangebiet).
Das Verfahren wird nach §13b BauGB ohne Umweltbericht durchgeführt.
Planungsziel: Anordnung von Wohnen
Der Bürgermeister wird beauftragt den Beschluss zu veröffentlichen.
Begründung:
Das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig schrieb die Gemeinde an und teilte mit, dass die Braunschweig- Stiftung auf dem Stiftsgut Flurstück 665, Flur 2, Gemarkung Ausleben eine Wohnbebauung durchzuführen beabsichtigt (Anlage 1: Anschreiben), (Anlage 2: Plangebiet).
Da das Bauplanungsrecht für das Baugebiet fehlt, wird ein Bauleitverfahren zur Schaffung des Baurechts erforderlich. Diese Erarbeitung der Planung übernimmt die Braunschweig-Stiftung in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde.
Ein Planungsbüro muss noch ausgewählt, mit der Gemeinde abgestimmt und durch den Investor beauftragt werden.
Alle anfallenden Kosten für das Verfahren werden durch den Investor übernommen.
Die Gemeinde behält die Planungshoheit über das Bauleitverfahren.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlage 1:
Anschreiben
Anlage 2: Plangebiet