Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Am Großen Bruch beschließt, den katholischen und evangelischen Friedhof (Flurstücke 10511-290/1 und 10511-291/1) durch Grundstückserwerb zum symbolischen Wert von 1,00 € zum 01.01.2020 zu übernehmen.
Begründung:
Die Kirche ist an den Bürgermeister herangetreten mit der Bitte, den Friedhof der Gemeinde zu übergeben. Dazu wurden bereits Gespräche geführt, in denen die Möglichkeiten der Übernahme besprochen wurden. Der zunächst angebotene Nutzungsvertrag zur Übernahme der Friedhöfe wurde für nachteilig seitens der Gemeinde befunden. Nach längeren Diskussionen ist die Kirche nun bereit, die Grundstücke zu verkaufen. Damit ist die Gemeinde Am Großen Bruch grundsätzlich einverstanden, wobei der Verkaufserlös nur einen symbolischen Charakter darstellen soll. Die weiteren Modalitäten der Übernahme wie z.B. Übergabe von Lageplänen und Nutzungsentgelten muss noch abschließend geklärt werden.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
X |
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2020 |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister der Gemeinde Am Großen Bruch |
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Schliebener |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |
Anlagen: