Betreff
B-Plan "An der Festwiese"; Aufstellungsbeschluss
Vorlage
KRS/115/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „An der Festwiese“ in der Stadt Kroppenstedt, Gemarkung Kroppenstedt Flur 5 Flurstücke 677/215, 678/215 und 989 (Anlage: Plangebiet) gemäß § 8 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB zur Schaffung von Baurecht. Das Verfahren wird nach §13 b BauGB i.V.m. § 13a BauGB ohne Umweltbericht durchgeführt.

Planungsziele:

-        Anordnung von Wohnen

 

Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu geben.

 

Mit der Erstellung des Bauleitplanverfahrens sollte das Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung Dipl. Ing. Jaqueline Funke, Abendstraße 14a, 39167 Irxleben, beauftragt werden.

 

 

 


Begründung:

In der Stadt Kroppenstedt sollen weitere Flächen zur Bebauung mit Eigenheimen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu bieten sich die Flächen hinter dem Grundstück An der Festwiese 1 an (siehe beiliegende Flurkarte). Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die Flurstücke 989 und 677/215 hat die Stadt Kroppenstedt im Zuge der Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 24 BauGB erworben. Für das Flurstück 678/215 ist der Ankauf geplant. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 4640 m².

 

Um für das geplante Vorhaben Baurecht zu schaffen, ist die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens in Form eines Bebauungsplanes erforderlich. Geeignet ist der Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB i.v.m. § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren). Das Verfahren darf im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundfläche von 10.000 m² beträgt und sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt. Das Verfahren zur Aufstellung des B-Planes nach § 13b BauGB muss bis zum 31.12.2019 förmlich eingeleitet werden.

 

Die Finanzierung des Bauleitplanverfahrens übernimmt die Stadt Kroppenstedt. Im Haushaltsplan 2019 sind Mittel in Höhe von 15.000 € für ein Bauleitplanverfahren eingestellt. Diese Mittel können hierfür eingesetzt werden. Die geplante Aufstellung des B-Planes „Straße der Freundschaft“ wurde zunächst zurückgestellt.

 

Mit der Erstellung des B-Planes sollte das Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung Dipl.-Ing. Jaqueline Funke, Abendstraße14a, 39167 Irxleben beauftragt werden. Ein Kostenangebot zum Honorar liegt noch nicht vor.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeindebürger-meister-

Bürgeremeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Joachim Willamowski

 

 


Anlagen:

Flurkartenauszug mit gekennzeichnetem Geltungsbereich