Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „An der Festwiese“ in der Stadt Kroppenstedt, Gemarkung Kroppenstedt Flur 5 Flurstücke 677/215, 678/215 und 989 (Anlage: Plangebiet) gemäß § 8 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB zur Schaffung von Baurecht. Das Verfahren wird nach §13 b BauGB i.V.m. § 13a BauGB ohne Umweltbericht durchgeführt.
Planungsziele:
- Anordnung von Wohnen
Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu geben.
Mit der Erstellung des Bauleitplanverfahrens sollte das Büro
für Stadt-, Regional- und Dorfplanung Dipl. Ing. Jaqueline Funke, Abendstraße
14a, 39167 Irxleben, beauftragt werden.
Begründung:
In der Stadt Kroppenstedt sollen weitere Flächen zur Bebauung mit Eigenheimen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu bieten sich die Flächen hinter dem Grundstück An der Festwiese 1 an (siehe beiliegende Flurkarte). Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die Flurstücke 989 und 677/215 hat die Stadt Kroppenstedt im Zuge der Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 24 BauGB erworben. Für das Flurstück 678/215 ist der Ankauf geplant. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 4640 m².
Um für das geplante Vorhaben Baurecht zu schaffen, ist die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens in Form eines Bebauungsplanes erforderlich. Geeignet ist der Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB i.v.m. § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren). Das Verfahren darf im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundfläche von 10.000 m² beträgt und sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt. Das Verfahren zur Aufstellung des B-Planes nach § 13b BauGB muss bis zum 31.12.2019 förmlich eingeleitet werden.
Die Finanzierung des Bauleitplanverfahrens übernimmt die Stadt Kroppenstedt. Im Haushaltsplan 2019 sind Mittel in Höhe von 15.000 € für ein Bauleitplanverfahren eingestellt. Diese Mittel können hierfür eingesetzt werden. Die geplante Aufstellung des B-Planes „Straße der Freundschaft“ wurde zunächst zurückgestellt.
Mit der Erstellung des B-Planes sollte das Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung Dipl.-Ing. Jaqueline Funke, Abendstraße14a, 39167 Irxleben beauftragt werden. Ein Kostenangebot zum Honorar liegt noch nicht vor.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeindebürger-meister- |
Bürgeremeister |
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Sabine Pörner |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |
Anlagen:
Flurkartenauszug mit gekennzeichnetem Geltungsbereich