Der Bürgermeister ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es kommen weitere Gäste zum Tagesordnungspunkt hinzu. Diese werden von Herrn Graßhoff begrüßt.

 

Herr Heising meldet sich zu Wort und gibt den Hinweis auf eine ausgeteilte Änderung zur Vorlage. Hier wurden einige Passagen in der Beschlussvorlage und in der Begründung gestrichen. Er bittet um Abstimmung zum Sachverhalt.

 

Herr Graßhoff verliest die gestrichenen Passagen. Herr Stankewitz erklärt den Gästen, den Unterschied zwischen der Streichung im Beschlusstext und in der Begründung.

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag Herr Heising:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

Folgende Teile aus der Begründung wurden gestrichen:

 

Im Rahmen dieser Studie wurden vier verschiedene Standorte für ein derartiges Bauprojekt betrachtet, außerdem wurden die Bauvarianten in ein- bzw. zweigeschossiger Bauweise verglichen. Nach dem Abwägen der aufgezeigten Vor- und Nachteile wurde sich für die genauere Überprüfung und Planung einer zweigeschossigen Variante am Ortsausgang Richtung B-245, linksseitig auf einem Grundstück der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt entschieden.

 

Eine finanzielle Beteiligung an den Baukosten wird grundsätzlich bestätigt. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Am Großen Bruch kann derzeit nicht festgelegt werden, da der Zeitpunkt der Umsetzung und die dann vorliegende Haushaltslage unbekannt sind. Im Zeitpunkt der Fördermittelzusage ist ein entsprechendes Vertragsangebot nach § 92 Abs. 3 KVG LSA durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde an die Mitgliedsgemeinde Am Großen Bruch zu richten. In diesem Vertrag wird die Finanzierung zwischen den Partnern und die Art der Einzahlung (Bankguthaben, Einzahlung von Fördermitteln bzw. Kreditaufnahme) geregelt. Die Vereinbarung ist 6 Wochen vor Vertragsunterzeichnung, welche vorab durch zwei gleichlautende Beschlüsse beider Gebietskörperschaften zu bestätigen ist, der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Erst nach Ablauf der Frist bzw. Bestätigung der Kommunalaufsicht kann der Vertrag unterzeichnet werden und die Umsetzung des Projektes vollzogen werden.

 

 

 

Folgender Beschlusstext liegt vor:


Der Gemeinderat der Gemeinde Am Großen Bruch beschließt folgende Grundsätze:

  1. Der Gemeinderat Am Großen Bruch sieht die Priorität, dass am Standort Wulferstedt durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde mittelfristig ein Neubau eines Feuerwehrhauses mit Sozialtrakt zu errichten ist.
  2. Der Gemeinderat Am Großen Bruch befürwortet den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Verbandsgemeinde Westliche Börde zur Bauleitplanung auf der Fläche des Flurstückes 32/10 in der Flur 7 in der Gemarkung Wulferstedt für das genannte Vorhaben. Die Kosten für das Verfahren trägt die Verbandsgemeinde Westliche Börde.
  3. Der Gemeinderat Am Großen Bruch steht grundsätzlich dem Vorhaben “Anbau Saal” an das zu errichtende Gerätehaus positiv gegenüber, wenn der Verbandsgemeinde Westliche Börde dadurch die Möglichkeit nicht versagt wird, Fördermittel aus der Fachförderung für Gerätehäuser zu erhalten.
  4. Der Gemeinderat Am Großen Bruch verwehrt sich grundsätzlich nicht gegen eine finanzielle Beteiligung am Vorhaben “Neubau Gerätehaus mit Sozialtrakt in Wulferstedt” der Verbandsgemeinde Westliche Börde. Die Beteiligung ist entsprechend der im Zeitpunkt der Umsetzung vorliegenden Haushaltslage der Gemeinde Am Großen Bruch zu verhandeln und durch Abschluss eines Vertrages nach § 92 Abs. 3 KVG LSA festzuschreiben. Die Gemeinde Am Großen Bruch setzt für die Umsetzung des Vorhabens einen entsprechenden Fördermittelbescheid für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Wulferstedt, gerichtet an die Verbandsgemeinde Westliche Börde, voraus. 

 

Der Bürgermeister ruft zur Abstimmung der Beschlusssache inklusive des Änderungsantrages auf.

 

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

 

Der Bürgermeister verabschiedet die Gäste, da aufgrund der Pandemie die Anzahl der anwesenden Personen im Sitzungssaal beschränkt ist.

 

Die Sitzung wird zum Lüften von 19:27 Uhr bis 19:33 Uhr unterbrochen.