Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf. Herr Stankewitz bekommt das Rederecht und führt zu den Inhalten der Vorlage aus.

 

Die Maßnahme 5 wird grundsätzlich gestrichen, da diese derzeit nicht umsetzbar ist. Über das im Fortführungsantrag 2021 beantragte Budget ist die Realisierung der Maßnahme dann geplant. Die freien Fördermittel der Maßnahme 5 werden auf die Maßnahme 2 umgeschichtet, da diese derzeit die größte Priorität hat. Auch gab es zu Gunsten der Maßnahme 2 einen Tausch in den einzelnen Jahren der Fördermittelzuflüsse. Die Maßnahme 4 soll in 2024 möglicherweise mit dem Landesstraßenbau als gemeinschaftliche Maßnahme realisiert werden. Daher sind die bewilligten Fördermittelzuflüsse in 2021 und 2022 nicht notwendig, da sonst für nicht verwendete Fördermittel Zinsen anfallen würden. Die Zuflüsse der Fördermittel in 2021 und 2022 wurden zu Gunsten der Maßnahme 2 umgeschichtet und in 2023 und 2024 wieder zu Gunsten der Maßnahme 4 zurückgegeben.

 

Zu den Ausführungen werden keine Rückfragen gestellt. Der Vorsitzende ruft zur Abstimmung auf.

 

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.