Sitzung: 25.03.2021 VGR/015/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VG/122/21-BV
Der
Verbandsgemeinderat beschließt einen nicht rückzahlbaren investiven Zuschuss an
die Stadt Kroppenstedt in Höhe von 100.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 für das
Projekt “Co-Working Space mit Raum für Gründer”. Der Zuschuss ist unkürzbarer
Bestandteil im Haushaltsplan 2022 der Verbandsgemeinde Westliche Börde. Dieser
wird als investiver Projektzuschuss zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
für die Stadt Kroppenstedt als netto-Förderung gewährt. Der Nachweis über die
zweckmäßige Verwendung der Mittel ist von der Stadt Kroppenstedt gegenüber der
Verbandsgemeinde zu erbringen. Der Zuschuss wird im Haushalt der
Verbandsgemeinde entsprechend den Grundsätzen der Doppik als immaterielles
Vermögen aktiviert und abgeschrieben.
Die
Verwaltung wird beauftragt mit dem Haushaltsentwurf 2022 aufzuzeigen, wie
langfristig die Verbandsgemeinde bei den Betriebskosten am Standort Grundschule
Kroppenstedt entlastet wird und wie die Räumlichkeiten durch die
Verwaltung/Verbandsgemeinde im Rahmen des gewährten Zuschusses unentgeltlich
nutzbar sind.
Abstimmung zur Vorlage VG/122/21-BV
Anwesend: 19
Ja: 19 Nein: 0 Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. 083/09/2021