Sitzung: 25.03.2021 HA-VG/019/2021
Vorlage: VG/122/21-BV
Der Verbandsgemeinderat beschließt einen nicht rückzahlbaren
investiven Zuschuss an die Stadt Kroppenstedt in Höhe von 100.000 EUR im
Haushaltsjahr 2022 für das Projekt “Co-Working Space mit Raum für Gründer”. Der
Zuschuss ist unkürzbarer Bestandteil im Haushaltsplan 2022 der Verbandsgemeinde
Westliche Börde. Dieser wird als investiver Projektzuschuss zur Sicherstellung
der Gesamtfinanzierung für die Stadt Kroppenstedt als netto-Förderung gewährt.
Der Nachweis über die zweckmäßige Verwendung der Mittel ist von der Stadt
Kroppenstedt gegenüber der Verbandsgemeinde zu erbringen. Der Zuschuss wird im
Haushalt der Verbandsgemeinde entsprechend den Grundsätzen der Doppik als
immaterielles Vermögen aktiviert und abgeschrieben.
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Haushaltsentwurf 2022 aufzuzeigen, wie langfristig die Verbandsgemeinde bei den Betriebskosten am Standort Grundschule Kroppenstedt entlastet wird und wie die Räumlichkeiten durch die Verwaltung/Verbandsgemeinde im Rahmen des gewährten Zuschusses unentgeltlich nutzbar sind.