Der Verbandsgemeinderat beschließt einen nicht rückzahlbaren investiven Zuschuss an die Stadt Kroppenstedt in Höhe von 100.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 für das Projekt “Co-Working Space mit Raum für Gründer”. Der Zuschuss ist unkürzbarer Bestandteil im Haushaltsplan 2022 der Verbandsgemeinde Westliche Börde. Dieser wird als investiver Projektzuschuss zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung für die Stadt Kroppenstedt als netto-Förderung gewährt. Der Nachweis über die zweckmäßige Verwendung der Mittel ist von der Stadt Kroppenstedt gegenüber der Verbandsgemeinde zu erbringen. Der Zuschuss wird im Haushalt der Verbandsgemeinde entsprechend den Grundsätzen der Doppik als immaterielles Vermögen aktiviert und abgeschrieben.

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Haushaltsentwurf 2022 aufzuzeigen, wie langfristig die Verbandsgemeinde bei den Betriebskosten am Standort Grundschule Kroppenstedt entlastet wird und wie die Räumlichkeiten durch die Verwaltung/Verbandsgemeinde im Rahmen des gewährten Zuschusses unentgeltlich nutzbar sind.