Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf. Anschließend erteilt er dem Verbandsgemeindebürgermeister das Wort.

 

Dieser führt zum Bautenstand aus. Die Gewerke Abbruch und Zimmererarbeiten sind endabgerechnet. Der Rohbau soll demnächst abgenommen werden. Damit können diese Gewerke mit 16 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet werden. Dies trifft auch auf die Gewerke Dachdecker- und Schlosserarbeiten zu. Auch bei den Fassadenarbeiten und dem Gewerk Fenster wird dies beabsichtigt. Mit dem aktuellen Bautenstand ist der Bürgermeister der Verbandsgemeinde zufrieden. Der Innenausbau geht voran und die Maßnahme liegt im Zeitplan. Eine aktuelle Kostenschätzung liegt den Mitgliedern vor. Er stellt aus seiner Sicht die Historie zur Beschlussfassung dar und macht deutlich, dass bereits mit dem Haushaltsplan 2020 die Fertigstellung der Außenanlagen durch die Verbandsgemeinde erklärtes Ziel war. Nach mündlicher Zusage der Fördermittel über die Städtebauförderung hat er die Maßnahme seit Juli 2020 wieder beplanen lassen. Durch den Beschluss soll nun die vertragliche Annahme der Beschlusssache der Stadt Gröningen erfolgen. Der Ankauf der Fläche soll aufgrund der gültigen Hauptsatzung im Rahmen der Wertgrenze zwischen den beiden Bürgermeistern zum Buchwert notariell geregelt werden.

 

Herr Tiedge verlässt um 20:57 Uhr die Ratssitzung. Nunmehr sind 18 von 20 Ratsmitgliedern anwesend.

 

Herr Dippe führt aus, dass die Fraktion mehr Transparenz fordert. Die Fraktion hätte sich gewünscht die Frage Außenanlage grundhaft im Verbandsgemeinderat zu erörtern.

 

Herr Brunner gibt zu bedenken, dass weitere Verzögerungen möglicherweise erneut eine Kostensteigerung bringt.

 

Herr Riedel gibt zu bedenken, dass das Grundstück für die Parkflächen auch Eigentum der Verbandsgemeinde werden muss.

 

Herr Thamm führt aus dem Haushaltsplan aus und begründet das Handeln der Verwaltung. Mit dem Abschluss des neuen Vertrages ist dieser auch auf das Parkplatzgrundstück erweitert. Dieses kann im Rahmen der Hauptsatzung zwischen den Bürgermeistern verkauft werden.

 

Es besteht unter den Mitgliedern Einigkeit, dass das Projekt fertig werden muss.

 

Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht, so dass Herr Hobohm die Abstimmung vornimmt.

 

Einstimmig ergeht folgender

 

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die 2. Änderung des städtebaulichen Vertrages in der vorliegenden Form.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die 2. Änderung des städtebaulichen Vertrages war der Vorlage als Anlage beigefügt.