Die Gemeinde hat die Möglichkeit ein Bauleitverfahren auf Kosten des Investors in Form eines Bebauungsplanes einzuleiten.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Am Großen Bruch möchte über alle Vorgänge informiert werden.

 

Es werden keine Anfragen mehr gestellt Der Vorsitzende ruft zur Abstimmung auf.