Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf. Frau Schliebener erhält das Rederecht.

 

Sie führt ausführlich zur Beschlusssache aus und informiert, dass seitens der Verwaltung die Variante zum zweigeschossigen Gebäude empfohlen wird. Für die Umsetzung der eingeschossigen Variante steht nicht genügend Freifläche zur Verfügung. Der Entwurf wurde auch unter Mitwirkung der Schulleitung erarbeitet. Da der Ersatzneubau an gleicher Stelle errichtet werden soll, ist der vorherige Abbruch des vorhandenen Schulgebäudes erforderlich. Im Haushaltsplan sind für das Jahr 2022 800.000 € für die Abbrucharbeiten und Fachplanungen eingestellt. Die zweigeschossige Bauweise wird von den Ausschussmitgliedern begrüßt. In der Diskussion wird nochmals auf die Ausweichobjekte für die Schulkinder (z.Zt. 3 Klassen im Sportlerheim und 1 Klasse in der Kirchstraße 2 – ehem. Standesamtzimmer) eingegangen. Dazu berichtet Herr Buchholz in seiner Eigenschaft als Elternvertreter. Es wird eingeschätzt, dass die Schulkinder mit der derzeitigen Situation keine Probleme haben. Es sollte geprüft werden, ob im Objekt Kirchstraße 2 ein weiterer Klassenraum zur Verfügung gestellt werden kann (z.B. Proberaum Blasorchester) oder auch im Kita-Gebäude Kampweg 4. Eine Containerlösung wird seitens des Ausschusses aus Kostengründen abgelehnt.

 

Zum vorliegenden Entwurf werden folgende Hinweise gegeben:

-       Einbeziehung der Lehrerschaft und Elternvertreter bei der Planung

-       Klärung zu welchem Wert das Grundstück auf die Verbandsgemeinde übertragen wird und in welcher Höhe sich die Gemeinde Am Großen Bruch an den Baukosten finanziell beteiligt

-       Höhe der voraussichtlichen Kosten des Abbruchs und des Ersatzneubaus (Über diese Kosten wird im Haupt- und Finanzausschuss bzw. im Verbandsgemeinderat Auskunft gegeben.)

 

Nach Abschluss der Diskussion ruft der Vorsitzende die Vorlage VG/162/22-BV zur Abstimmung auf. Die Vorlage wird mit 5 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung zur Beschlussfassung empfohlen.